Prozess gegen Bundeswehr-Ausbilder
Interne Zugfeier lief aus dem Ruder
Ahlen
Er war Gruppenführer in einer Rekrutenkompanie der Ahlener „Westfalen-Kaserne“. Dabei soll der Hauptfeldwebel, ein 30-jähriger Mann aus Machern, Untergebene genötigt, entwürdigend behandelt und seine Befehlsbefugnis missbraucht haben. Deswegen steht er nun vor dem Amtsgericht Ahlen.
Eines steht fest: Bei der internen Abschlussfeier des ersten Zuges einer Rekrutenkompanie floss reichlich Alkohol. Doch hinter den weiteren Sachverhalten, die im Nachgang einen 30-jährigen Gruppenführer vors Amtsgericht brachten, stehen auch nach dem Prozessauftakt am Dienstag viele Fragezeichen.
Dem Mann aus dem sächsischen Machern wird vorgeworfen, bei besagtem Fest und in den Wochen zuvor einige seiner Untergebenen aus der „Westfalen-Kaserne“ genötigt und entwürdigend behandelt zu haben. Auch Körperverletzung und Missbrauch der Befehlsbefugnis stehen in der Anklageschrift. Im Zuge der Ermittlungen zu einer Schlägerei zwischen zwei anderen Soldaten bei derselben Feier waren die Vorwürfe gegen den Ausbilder auf den Tisch gekommen und hatten ein eigenes Verfahren ausgelöst (wir berichteten).
„Unsere internen Meldemechanismen haben gut funktioniert“, sagte Presseoffizier Hauptmann Martin Waltemathe vor Verhandlungsbeginn gegenüber den zahlreichen Medienvertretern. „Die Tatsache, dass es heute zu einer Anklage gekommen ist, belegt für uns, dass die Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind.“
Dennoch: Von den zehn Zeugen, die in der rund fünfstündigen Sitzung gehört wurden, konnten nur wenige Details berichten. Die Erinnerung sei in den vergangenen sieben Monaten zu sehr verblasst, hieß es mehrfach, was die Vorsitzende Richterin nur schwer glauben wollte. In einigen Fällen beruhten Vorwürfe wohl tatsächlich auf Hörensagen. „Sie kennen ja das Stille-Post-Prinzip“, formulierte es der Verteidiger des Angeklagten.
Ein 27-jähriger Soldat, der ebenfalls aussagen musste, gab an, am Festabend bewusst „mit einigen anderen Kameraden in die Stadt“ gegangen zu sein, weil sein Verhältnis zum Ausbilder nicht das beste gewesen sei. „Ich kam mit seiner Art nicht zurecht“, sagte er und bejahte „eine gewisse Form von Mobbing“. Was sich jedoch im Clubheim zugetragen habe, könne er nicht sagen.
Außer Frage stehen hingegen die Annäherungsversuche des Angeklagten gegenüber einer 18-Jährigen aus einem anderen Zug. „Einmal vor der Gruppe sprach er davon, dass ich sie für ihn klarmachen soll“, sagte ein 21-jähriger Schütze. „Sonst sehen wir uns vor dem Kasernentor wieder“, habe der Ausbilder ihm indirekt gedroht. „Ich hatte keine Angst, dass er mich vermöbeln würde, aber es war eine unangenehme Situation.“ Letztlich sei die 18-Jährige als Externe und einzige Frau zu dem Zugfest gekommen. „Er hat sie mal als Zuggeschenk bezeichnet“, so der Zeuge.
Die Zeugin selbst bestätigte vor Gericht, von dem Ausbilder angeleckt worden zu sein. Das habe sie zwar irritiert, aber nicht nachhaltig gestört. „Er hat auch schon mal seinen Arm auf meine Schulter gelegt“, erzählte sie. „Ich fand es nicht so schlimm.“ Bis heute stehe sie mit dem Angeklagten in gutem Kontakt, „auf Bekanntenbasis“. Bei der Vernehmung, sagte ein Kompaniechef, habe die Frau jedoch belastet gewirkt: „Sie war bedrückt und weinte, ich musste ihr Taschentücher geben.“
Ein 25-jähriger Soldat stritt nicht ab, vom Ausbilder in die Genitalien geschlagen worden zu sein, aber dieser Hieb sei nicht schmerzhaft und womöglich „Rumgeschubse“ gewesen, wie es mal vorkommen könne.
Einem 19-jährigen Schützen soll der Machener bei der Zugfeier befohlen haben, alkoholische Getränke innerhalb einer bestimmten Zeit zu bringen. Schaffte er dies nicht, zitierte die Richterin aus der Akte, habe er die Gläser selbst leeren müssen. Der Schütze war folglich schnell betrunken und nicht mehr reaktionsfähig. Ein Zeuge bestätigte ebenfalls, ihn später auf einem Kasernenflur vorgefunden zu haben, wo er sich übergeben musste. Dass dieses maßlose Betrinken jedoch befohlen worden sei, wies der Betroffene selbst zurück. „Ich hatte an diesem Abend vor, mich zu betrinken. Die Bringaktion war eine gute Idee auf dem Weg zu diesem Ziel“, sorgte der 19-Jährige für kurze Erheiterung im Gerichtssaal. Der Prozess wird am 3. Juli fortgesetzt.
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