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Unkomplizierte Regelung zum 1. Juli

Krankenhaus stellt Bescheinigungen für Corona-Tests aus

Ahlen

Das Ahlener St.-Franziskus-Hospital reagiert darauf mit einer unkomplizierten Regelung auf die ab 1. Juli geltende neue Corona-Testverordnung.

St.-Franziskus-Hospital Ahlen Foto: Ulrich Gösmann

Am Freitag (1. Juli) tritt die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte neue Corona-Testverordnung in Kraft, wonach Bürgertestungen nicht mehr generell kostenlos angeboten werden. Wer für private Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen einen negativen Test benötigt, muss ab sofort einen Eigenanteil von drei Euro leisten. Von der Zuzahlung befreit sind jedoch Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Das Ahlener St.-Franziskus-Hospital reagiert darauf mit einer unkomplizierten Regelung.

Besucherinnen und Besucher des Krankenhauses erhalten eine offizielle, zeitlich begrenzte Bescheinigung pro Patient auf der jeweiligen Station, die in Ahlen in allen Testzentren vorgelegt werden kann, um von der Gebühr befreit zu werden. Wechselnde Besucher müssen das Dokument unterein­ander austauschen. „Hierbei“, heißt es in einer Pressemitteilung, „trägt der primär entgegennehmende Besucher die Verantwortung für die juristisch korrekte Übergabe des Dokuments an die weiteren Besucher des betroffenen Patienten. Im Zweifelsfall muss für den erforderlichen Antigen-Schnelltest im Rahmen des ersten Besuchs die Gebühr von drei Euro primär gezahlt werden.“ Dr. Frank Klammer, Ärztlicher Direktor des St.-Franziskus-Hospitals erklärt: „Wir hoffen, dass die Landesregierung zeitnah eine entsprechend praktikable Lösung vorlegen wird.“

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