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Verfügung verlängert

Maskenpflicht und Böllerverbot

Ahlen

Die Verlängerung der Maskenpflicht bis zum 10. Januar – jetzt auch amtlich. Ebenso die Plätze des Böllerverbots zum Jahreswechsel.

wn

Die Maskenpflicht wird selbstredend verlängert. Foto: Gösmann

Bis einschließlich 10. Januar gilt die aktualisierte Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus auf dem Gebiet der Stadt Ahlen dienen. Sie verlängert die schon seit November geltende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf 16 Straßen, Wegen und Plätzen in der Innenstadt, und beinhaltet das Verbot der Verwendung von Pyrotechnik an sieben Örtlichkeiten, wie die Stadt mitteilt. Nicht verwendet werden darf zum Jahreswechsel Pyrotechnik auf dem Marktplatz, Marienplatz, Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz, Hansaplatz, Glückaufplatz, dem Zechengelände zwischen Umweg, Zeche Westfalen und Bergamtsstraße sowie auf dem Parkplatz hinter dem Bürgerzentrum. Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist im Internetportal der Stadt zu finden unter www.ahlen.de.

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