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Kritik an Auswahlverfahren für Stadtbaurat

Stelle wird zum dritten Mal ausgeschrieben

Ahlen

Die Suche nach einem Nachfolger von Andreas Mentz als Stadtbaurat war bisher nicht von Erfolg gekrönt. Jetzt soll die Stelle zum dritten Mal ausgeschrieben werden.

Dierk Hartleb

Weiter vakant: die Stelle des Technischen Beigeordneten bei der Stadt Ahlen. Foto: Ulrich Gösmann

Für den Einstieg in ihre Tätigkeit als Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses hätte sich Iris Binder vermutlich einen harmonischeren Verlauf gewünscht. Aber mit der Wortmeldung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Sebastian Richter, die Information über das gescheiterte Bewerbungsverfahren zum Stadtbaurat vom nicht-öffentlichen in den öffentlichen Teil der Sitzung vorzuziehen, war klar, dass das Reizthema coram publico ausgefochten werden sollte. Der Beschluss, die Stelle des Staubaurats nach zweimaligem Scheitern erneut auszuschreiben, wurde an den am Donnerstag tagenden Hauptausschuss delegiert, weil die SPD mit dem überraschenden Vorstoß aufwartete, für die Nachfolgesuche keinen Personaldienstleister mehr zu beauftragen. Die CDU meldete Beratungsbedarf an.

Der Versuch des Bürgermeisters, die Aussprache wie vorgeschlagen im nicht-öffentlichen Teil zu belassen, stieß durchgängig auf Widerspruch. Auch von Barbara Buschkamp (CDU). Solange keine Namen von Bewerbern genannt würden, spreche nichts gegen eine öffentliche Aussprache. „Es geht nur um das Verfahren, nicht um Namen“, schloss sich Dieter Bröer (Bündnis 90 /Die Grünen) an.

Dieter Bröer (Grüne)

Im Folgenden schilderte Bürgermeister Dr. Alexander Berger, wie das Verfahren bislang abgelaufen war. Dabei machte er deutlich, dass er sich eine Zusammenarbeit mit dem Bewerber der zweiten Ausschreibung sehr gut hätte vorstellen können, der aber leider bei der Politik auf Ablehnung gestoßen sei.

Nicht so bei FWG-Chef Heinrich Artmann, der sich dafür stark machte, kein neues Ausschreibungsverfahren zu starten, sondern mit den Bewerbern aus den beiden ersten Runden noch einmal zu reden, die dem Vernehmen nach doch noch zur Verfügung stehen sollen.

Richter warf Berger vor, sich mit dem Ausschreibungsverfahren über geltendes Recht hinweg gesetzt zu haben, indem er nicht die Zustimmung des Rates eingeholt habe, und sprach von eklatanten Versäumnissen und Fehlern.

SPD und BMA: Auf Headhunter verzichten

Berger räumte ein, das gewählte Verfahren sei „reines Verwaltungshandeln“ gewesen, und versicherte, dass man selbstredend den Rat bei der Wahl beteiligt und so das Vorgehen geheilt hätte. Dem Vorschlag Heinrich Artmanns, statt neu auszuschreiben die beiden noch oder wieder interessierten Bewerber erneut einzuladen, erteilte der Bürgermeister, unterstützt durch Rechtsdirektorin Ga­briele Hoffmann, eine Absage. „Das Verfahren ist abgeschlossen.“ Ein nachträgliches Bewerbungsverfahren sei unzulässig und beschwöre die Gefahr einer Konkurrentenklage nicht berücksichtigter Bewerber herauf.

Matthias Bußmann, Vorsitzender der BMA-Fraktion, monierte, dass der Bürgermeister bei einem Dezernenten gar nicht diesen Verfahrensweg hätte einschlagen dürfen, weil es sich um die Wahl eines politischen Be­amten handele. Zugleich signalisierte er, dass er den Vorschlag der SPD, nicht erneut einen Headhunter zu beauftragen, sondern die Auswahl selbst in die Hand nehmen zu wollen, unterstütze, um nicht noch weiter Zeit zu verlieren. Zur Höhe des bisher angefallenen Honorars wollte sich Berger zum gewärtigen Zeitpunkt nicht öffentlich äußern. Die Kosten für eine neuerliche Ausschreibung durch einen Personaldienstleister werden mit 45 000 Euro ohne Insertion veranschlagt, die noch einmal mit 12 000 Euro zu Buche schlägt.

Im Hauptausschuss folgt also am Donnerstag (16 Uhr, Stadthalle) die nächste Runde.

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