Haftbefehl gegen 23-jährigen Ahlener aufgeboben
Tathergang bleibt weiter unklar
Ahlen
Der Hergang einer tätlichen Auseinandersetzung auf der ehemaligen Zeche „Westfalen“ in Ahlen ist nach wie vor nicht geklärt. Ein Verdächtiger ist wieder auf freiem Fuß.
Nachdem ein 18-jähriger Mann Ende Oktober auf dem ehemaligen Zechengelände in Ahlen durch Stiche schwer verletzt worden war, hat sich der dringende Tatverdacht gegen einen 23-jährigen Ahlener nicht erhärtet. Der Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung wurde am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Einzelheiten zu der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem 18-jährigen Opfer und dem 23 Jahre alten Beschuldigten seien nach den bisherigen Ermittlungen weiter unklar, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Warendorf und der Polizei Münster.
Da sich bislang auch keine Zeugen bei den Ermittlungsbehörden gemeldet haben, sucht die Polizei dringend Personen, die die Auseinandersetzung in der Nacht zum 31. Oktober (Sonntag) zwischen 2 und 4 Uhr beobachtet haben. Hinweise unter Telefon 02 51 / 27 50.
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