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Antrag zu Silvester-Feuerwerk abgelehnt

Verbot nicht kontrollierbar

Sofern nicht das Land es noch verfügt, soll es in Ahlen an Silvester kein generelles Böllerverbot geben. Der Antrag der Grünen wurde im Rat abgelehnt.

Peter Harke

Ein generelles Böllerverbot im gesamten Stadtgebiet hält die Verwaltung für nicht durchsetzbar. Die Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt gilt indes weiter. Foto: imago images/blickwinkel

In Ahlen soll es an Silvester kein generelles Böllerverbot geben, wie von den Grünen gefordert. Ihr Antrag wurde am Donnerstagabend vom Rat mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Verwaltung will im Einklang mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes das „Abbrennen von Pyrotechnik“ nur an bestimmten Orten verbieten, um „größere Gruppenbildungen“ zu unterbinden. Die Leiterin der städtischen Rechts- und Ordnungsabteilung, Gabriele Hoffmann, denkt dabei ne­ben dem Bereich Markt- und Marienplatz auch an den Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Petra Pähler-Paul, erklärte, es gehe ihr bei dem Antrag nicht darum, „den Leuten den Spaß zu verderben“, sondern um „Gefahrenabwehr“. Es müsse verhindert werden, „dass wir in Ahlen im Januar in eine dritte Welle laufen“. Das „pandemische Geschehen“ werde vermutlich an Weihnachten und Silvester ohnehin noch mal befördert. Darum sollten die Notaufnahmen der Krankenhäuser es nicht zusätzlich mit Verbrennungen und Augenverletzungen zu tun bekommen, die vermeidbar wären.

Norbert Fleischer

Sprecher anderer Fraktionen äußerten sich skeptisch hinsichtlich der Kontrollierbarkeit eines allgemeinen Startverbots für Silvesterraketen. „Schwierig durchsetzbar“ wäre das, sagte Rolf Leismann (BMA). Heinrich Artmann (FWG) erklärte, er persönlich könne „gut und gerne“ auf Feuerwerk verzichten, denke aber: „Wenn zwei Leute zusammenstehen und eine Rakete abbrennen, dadurch wird ja kein Corona freigesetzt.“ Den Standpunkt der FDP vertrat Norbert Fleischer: „Die bestehenden Gesetze und Verordnungen reichen völlig aus.“

Das sieht der Bürgermeister genauso. Polizei und Ordnungsamt könnten auch nicht überall sein, so Dr. Alexander Berger. Er plädiere dafür, das Verbot auf die bekannten neuralgischen Punkte zu begrenzen. „Das ist aus meiner Sicht dann auch kontrollierbar.“ Die anderen Kommunen im Kreis wollten ebenso vorgehen, wie bei einer Telefonkonferenz der Bürgermeister abgestimmt.

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