33-Jähriger vor Gericht
Verlust der Steuerungsfähigkeit
Ahlen
Wegen zweier Anklagen musste sich ein 33-jähriger Ahlener verantworten. Wohnungseinbruchdiebstahl und gefährliche Körperverletzung wurden dem Mann zur Last gelegt. Dafür gab es ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einen Freispruch.
„Sie haben am 14. August 2021 eine Wohnungstür am Föhrenweg aufgebrochen und ein paar Stunden später auch die nächste Tür gewaltsam zu öffnen versucht“, hielt der Staatsanwalt dem 33-Jährigen in der Verhandlung am Dienstag vor. Später habe er mit einem Gasrevolver zwei bis vier Schüsse aus nächster Nähe auf einen jungen Mann abgegeben.
„Die Anklage stimmt so ziemlich genau“, räumte der Angeklagte sofort ein. Seine Aussage bezog sich vor allem auf das „Warum“ der Taten: „Ich stand bei dem Einbruch schwer unter Drogen, ich glaube, es ging mir darum, weitere von meinen Bekannten zubekommen. Der lebte dort“, versuchte sich der Angeklagte zu erinnern. Nur Stunden drang er wieder in diese Wohnung ein. Hier wurde er von seinen Bekannten in „Empfang“ genommen. Gemeinsam und friedlich habe man einiges an Amphetaminen konsumiert.
Zweimal geschossen
Anders bei der gefährlichen Körperverletzung: „Grundsätzlich ging es um mein Fahrrad“, erklärte der Mann. Das habe seine Ex-Freundin ohne sein Wissen an sich genommen. Darauf hin habe er sie angerufen, um wieder in den Besitz des Rades zu kommen. „Am Telefon meldete sich ein weitläufig Bekannter und wollte es mir zurückbringen.“ Als der Mann ihm entgegengelaufen sei, habe er Angst bekommen, da der sich „recht bedrohlich“ genähert habe, erinnerte sich der Angeklagte. Darauf hin gab er nach seiner Angabe zwei Schuss aus der Waffe ab.
Umfangreich fiel das Gutachten über die geistige Verfassung des Angeklagten aus. „Er leidet an einer schizophrenen, paranoiden Psychose, wegen der er bereits mehrfach in Behandlung war und ist“, stellte die Gutachterin in ihrem rund einstündigen Vortrag fest. Er bedürfe dringend der Dauermedikation. So habe es auch schon andere schwerwiegende Vorfälle gegeben, die sogar SEK-Einsätze nach sich gezogen hätten. Die Gutachterin bescheinigte dem Angeklagten zu den Tatzeiten weitgehenden Verlust der Steuerungsfähigkeit und damit Schuldunfähigkeit. „Dies ganz besonders im Falle der Körperverletzung“, unterstrich die Ärztin. Sie empfahl eine engmaschige Betreuung und ein ambulant betreutes Wohnen.
Kleine Arbeitsauflage
Nach einem ganzen Prozesstag verkündete die Vorsitzende Richterin das Urteil und gab dem Angeklagten zusätzlich noch eine kleine Arbeitsauflage als fühlbare Sanktion auf. Vor allem aber verlangte sie die Umsetzung der angezeigten Therapien, an denen der Angeklagte aktiv mitzuwirken habe.
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