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Photovoltaik-Anlagen auf Kaldewei-Flächen

Verwaltung begrüßt „erfreuliche Entwicklung“

Ahlen

Für die Absicht der Firma Kaldewei, auf bisher ungenutzten Grundstücken im Bereich Lindweg/Bergstraße große Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu errichten, gab es im Planungs- und Bauausschuss nicht nur Beifall.

Von Peter Harke

Ein offizieller Bauantrag liegt der Stadt noch nicht vor, aber erste vorbereitende Maßnahmen für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen laufen derzeit bereits auf den Kaldewei-Grundstücken. Foto: Ulrich Gösmann

„Nicht schön“ fand Thomas Kozler (SPD) das Bild, das er vor seinem geistigen Auge sah. Dieter Bröer (Grüne) trauerte einem verloren gegangenen „Biotop“ nach, an dem er sich in der Vergangenheit beim Spazierengehen häufig erfreut habe. Begeisterung klingt anders. Die Absicht der Firma Kaldewei, auf eigenem Grund und Boden im Bereich Lindweg / Bergstraße zwei großflächige Photovoltaikanlagen mit insgesamt 10 326 Solarmodulen zur Stromerzeugung für ihre Produktion zu errichten (unsere Zeitung berichtete), stieß im Planungs- und Bauausschuss auf ein eher verhaltenes Echo.

Heinrich Artmann (FWG)

Dafür, dass das Thema in Form einer Mitteilungsvorlage überhaupt auf die Tagesordnung gekommen war, hatte Heinrich Artmann mit einer Anfrage gesorgt. Der Vorsitzende der Freien Wählergemeinschaft (FWG) brachte darin und nun auch in der Ausschusssitzung noch einmal mündlich seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, „dass das da so möglich ist“. Schließlich handele es sich um „beste innerstädtische Industrie- und Gewerbeflächen“. Ja, entgegnete Stadtplaner Markus Gantefort, aber diese Flächen, zusammen rund 44 000 Quadratmeter groß, seien nunmehr „seit Jahrzehnten weitgehend ungenutzt“ geblieben. Aus Sicht der Verwaltung handele es sich insoweit erst mal um eine „durchaus erfreuliche Entwicklung“. Und eine spätere Bebauung wäre nach Ablauf der Betriebszeit der PV-Anlagen immer noch möglich.

Planungsrechtlich zulässig

Die betreffenden Grundstücke befinden sich laut Vorlage innerhalb des seit 1984 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 59 „Schützenstraße / Mittlerer Verkehrsring“ und sind darüber als Gewerbe- bzw. Industriegebiet festgesetzt. Die Solaranlagen seien nach geltender Rechtsprechung als „Gewerbebetriebe aller Art“ einzustufen, somit planungsrechtlich zulässig und genehmigungspflichtig. Ein offizieller Bauantrag wurde Markus Gantefort zufolge allerdings noch nicht eingereicht. Es liefen aber bereits „vorbereitende Maßnahmen“. Dazu gehörten auch Rodungsarbeiten auf einer der beiden Flächen – das von Dieter Bröer beschriebene „Biotop“.

Der Grünen-Vertreter brachte noch einen anderen Aspekt zur Sprache: Man müsse „aufpassen, dass unsere Stadtwerke nicht zu viele Großkunden verlieren“. Wobei er nicht wisse, woher das betreffende Unternehmen seinen Strom beziehe. Darüber, ermahnte Martin Hegselmann (CDU) bei seiner Premiere als Ausschussvorsitzender, dürfe die Verwaltung in öffentlicher Sitzung auch keine Auskunft geben. Eine frühzeitigere Unterrichtung über solche Vorhaben, und sei es im nicht-öffentlichen Teil, wünschte sich gleichwohl noch einmal Heinrich Artmann. Es könne nicht angehen, dass man als Ausschuss- und Ratsmitglied davon aus der Presse erfahre.

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