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Allgemeinverfügung bis 20. Dezember verlängert

Verwaltung prüft Böllerverbotszonen

Ahlen

Die Stadt Ahlen hat ihre Allgemeinverfügung zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus bis zum 20. Dezember verlängert. Damit gilt unverändert auf zahlreichen Straßen und Plätzen in der Innenstadt ei­ne generelle Maskenpflicht sowie ein Alkoholverkaufsverbot in der Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh am Folgetag.

Peter Harke

Die Maskenpflicht gilt unverändert nicht nur in Teilen der Innenstadt, sondern auch im Ahlener Osten am Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz (Foto) und auf der Hansastraße. Foto: Peter Harke

Auch die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die am Dienstag in Kraft getreten ist, gilt bis zum 20. Dezember. Sie sieht auf der Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse aus der Vorwoche in einigen Punkten weitere Verschärfungen der Regeln vor, wie die Vorschrift, dass sich in der Öffentlichkeit nur noch fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt ab sofort nicht erst beim Betreten von Geschäften und Einkaufszentren, sondern bereits vor der Tür und auf dem Parkplatz.

Kein Strategiewechsel für Kontrollen

„Im Grunde hat sich so viel ja nicht geändert“, stellt die Leiterin der städtischen Rechts- und Ordnungsabteilung, Gabriele Hoffmann, fest und sieht denn auch keinen Ansatz für einen Wechsel der Strategie und der Vorgehensweise bei den Kon­trollen durch den Außendienst. Allerdings wolle man noch einmal gezielt auf Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern zugehen und sie auf die neuerlich verfügte Begrenzung der Kundenanzahl hinweisen. Aber auch das, so Hoffmann, kenne man ja schon aus dem Frühjahr.

Gabriele Hoffmann

Ein generelles Böllerverbot rund um den Jahreswechsel haben Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten nicht beschlossen. In der Verordnung für NRW heißt es lediglich, die „Verwendung von Pyrotechnik“ sei durch die örtlich zuständigen Behörden „auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen“ zu untersagen, wo ansonsten „größere Gruppenbildungen“ zu erwarten seien. Das wäre dann in Ahlen wohl auf jeden Fall der Marktplatz. Konkret festlegen will sich Gabriele Hoffmann aber noch nicht, an welchen Orten im Stadtgebiet ein Startverbot für Silvesterraketen verhängt werden soll. „Wir werden uns darüber noch intensiv Gedanken machen“, kündigt sie an. Die Ergebnisse würden dann beim nächsten Update der Allgemeinverfügung einfließen. Es wird vermutlich nicht das letzte sein.

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