Gericht von Gewissenskonflikt überzeugt
Bauer siegt auf ganzer Linie gegen Jagdbehörde
Kreis Warendorf
Auf ganzer Linie gesiegt hat der Landwirt aus Beckum, der 32 Hektar Jagdfläche befrieden lassen will. Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Bauern Recht, der vor Gericht behauptete, er lehne die Jagd aus Gewissensgründen ab.
Genau daran hatten sowohl der Jagdpächter als auch die Untere Jagdbehörde des Kreises Warendorf erhebliche Zweifel.
Laut Paragraf 6a im Bundesjagdgesetz können seit Ende des Jahres 2013 Grundstücke, deren Eigentümer die Jagd aus ethischer Überzeugung ablehnen, aus der Bejagung genommen werden.
Weil der Landwirt aber von den Jagdpächtern in früheren Jahren Wildbret angenommen hatte – einmal sogar ein ganzes Reh – bezweifelte die Untere Jagdbehörde, dass der Bauer wegen der Jagd tatsächlich einen Gewissenskonflikt hat. Doch das Verwaltungsgericht hat sich ganz auf die Seite des Landwirts gestellt, der vor Gericht aussagte, er habe das Wild aus reiner Höflichkeit angenommen.
Seitdem der Paragraf 6a in Kraft getreten ist, hat es zehn Klagen dieser Art im Kreis Warendorf gegeben. „In der Regel wurde den Klägern Recht gegeben, weil sie ihre Gewissenskonflikte gut nachweisen konnten“, sagt Ralf Holtstiege, Leiter des Kreisordnungsamtes. „Oft waren das Vegetarier oder Menschen, die seit vielen Jahren bei Greenpeace aktiv waren.“ Holtstiege überlegt nun, ob der Kreis Warendorf gegen das Urteil in Beruf gehen soll.
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