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Stadt erstellt Kataster für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

Strom für Zehntausende Haushalte

Drensteinfurt

Die Stadt Drensteinfurt möchte die viel beschworene Energiewende einen gehörigen Schritt voranbringen. Mit der Erstellung eines Flächenkatasters soll der Bau von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen künftig erheblich erleichtert werden. Das Potenzial dazu ist groß.

Von Dietmar Jeschke

Bis zur Fertigstellung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in Drensteinfurt-Mersch hat es gut vier Jahre gedauert.  Das soll künftig deutlich schneller und unkomplizierter gehen. Foto: Dietmar Jeschke

Es geht um Mindestabstände, privilegierte Flächen und das „EEG“. Dazu aber auch um „Tabukriterien“ sowie um mögliche Minimal- oder Maximalziele. Kurz: Wer sich schon einmal etwas intensiver mit dem – genehmigungstechnisch hochkomplexen – Thema „Windkraftanlagen“ auseinandergesetzt hat, der dürfte sich auch in Sachen „Freiflächen-Photovoltaik“ rasch wissenstechnisch zu Hause fühlen. Kein Wunder, geht es doch trotz aller Unterschiedlichkeit der Technologien im Endeffekt um ein und dasselbe. Nämlich darum, möglichst viel Energie aus nachhaltigen Quellen zu gewinnen, ohne dabei Mensch und Umwelt zu viel abzuverlangen. Wie es in Drensteinfurt im Hinblick auf die Nutzung der Sonnenenergie künftig besser und dazu erheblich schneller funktionieren könnte, war am Montagabend Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.

Suche nach geeigneten Flächen

Ziel, erläuterte Bauamtsleiter Christoph Britten dazu einleitend, sei es vor allem, von verwaltungsmäßig komplizierten und aufwendigen Lösungen wegzukommen. Das dazu genannte Beispiel befindet sich in Mersch. Denn bis die dort in Reichweite der Bahnlinie Drensteinfurt-Hamm installierte Freiflächen-PV-Anlage tatsächlich in Betrieb gehen konnte, hat es gut vier Jahre gedauert. „Es geht sowohl um die Sicherheit für Investoren, als auch um schnelle Entscheidungen“, erläutert Britten die Hintergründe für das angestrebte Ziel, ein entsprechendes Kataster mit Potenzialflächen für Flächen-PV-Anlagen zu erstellen. Einen ersten und dazu recht konkreten Entwurf dazu präsentierte im Fachausschuss Friederike Torunsky vom Dortmunder Planungsbüro „Tetraeder.solar GmbH“.

Planerin Friederike Torunsky

Wie die Expertin erklärte, sei man im Zuge der Potenzialflächenermittlung von der zwischenzeitlich verabschiedeten „kleinen Novelle“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes quasi überrollt worden. Denn galten bislang Streifen von bis zu 200 Metern entlang von Bahnlinien oder viel frequentierten Verkehrsachsen als privilegiert und förderfähig für den Bau von Flächen-PV-Anlagen, so habe sich die Breite des Korridors mittlerweile auf 500 Meter ausgedehnt. Aber nicht nur dort seien Photovoltaik-Module möglich. Infrage kämen nämlich auch landwirtschaftliche Flächen mit vergleichsweise geringen Bodenwerten – wenn auch ohne mögliche Förderperspektiven.

Zahlreiche Ausschlusskriterien

Die so ermittelten Areale haben die Planer durch ein ganzes Raster von Ausschlusskriterien geschickt. Denn näher als 500 Meter zu allgemeinen Siedlungsbereichen darf die Technik nicht heran. Dazu gelten Mindestabstände von 30 Metern zu Waldstücken, 50 Metern zu Fließgewässern, 300 Metern zu Sehenswürdigkeiten und 100 Metern zu touristischen Radwegrouten, wie etwa den Werse-Rad-Wanderweg. Herausgefiltert ergibt sich so im ersten Anlauf immer noch eine Fläche von 7200 Hektar, auf denen Flächen-PV-Anlagen entstehen könnten. Aber: „Nur weil es möglich ist, ist es nicht unbedingt sinnvoll“, schildert Torunsky. Denn um rentabel zu sein, müssten die Anlagen schließlich auch über möglichst kurz Anbindungswege sowie dazu über eine gewisse Größe verfügen. „Wir suchen daher die Filetstücke und konzentrieren uns auf die belasteten Flächen“, erklärte die Planerin. Von der so ermittelten „Maximalvariante“ mit 1900 Hektar bleibt nach weiterem „Aussieben“ eine  nun im Raum stehende „Vorzugsvariante“ mit 854 Hektar übrig. Die jedoch, gab Friederike Torunsky gleich Entwarnung, werde wohl niemals vollständig mit Solarpanelen „zugepflastert sein“. Im Schnitt nämlich nutze nur jeder vierte bis fünfte Grundstückseigentümer die Gelegenheit, um seine Flächen auch tatsächlich für die Solartechnik zur Verfügung zu stellen.

Die nun vorgestellte „Vorzugsvariante“ will die Verwaltung in den kommenden Wochen über die Offenlage auch mit den übrigen Genehmigungsbehörden abstimmen. Sollte sie dann fertig sein, könnte es mit weiterem „grünen Strom vom Land“ künftig durchaus zügiger gehen.

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