Urteil beschert 500.000-Euro-Loch
OVG-Entscheidung zu den Abwassergebühren betrifft auch Drensteinfurt
Drensteinfurt/Sendenhorst
Das berühmte „letzte Wort“ ist mangels Begründung zwar noch nicht gesprochen. Dennoch dürfte das aktuell Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Sachen „Abwassergebühren“ auch in Drensteinfurt folgen haben. Die Stadt rechnet mit einem Fehlbetrag von rund 500.000 Euro.
Sie sind in erster Linie eine „rein rechnerische Größe“, die sich wohl nur wenigen Menschen ohne fundierte buchhalterische Kenntnisse auf Anhieb erschließen dürften. Dennoch haben die „kalkulatorischen Kosten“ am Ende eine nicht unerhebliche Bedeutung, wenn es um die Einnahmen der Stadt – und um die Gebührenlast ihrer Einwohner – geht. Entsprechend spürbar werden wohl auch in Drensteinfurt und in Sendenhorst die Auswirkungen des jüngsten Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW sein.