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Gottesdienstordnung überarbeitet

Entlastung für den Pfarrer

Freckenhorst

Um den Pfarrdechanten zu entlasten, der ab Ende des Monats auf Pater Joshy verzichten muss, der die Gemeinde verlässt, ist die Gottesdienstordnung der Gemeinde St.Bonifatius & St. Lambertus überarbeitet worden. Die neuen Regelungen treten am 2. August in Kraft.

Stellten die neue Gottesdienstordnung für St. Bonifatius & St. Lambertus jetzt vor (v. l.): Pastoralreferent Sebastian Bause, Hedwig Wiesendahl vom Pfarreirat, Stefan Friehe vom Kirchenvorstand und Pfarrdechant Manfred Krampe. Foto: Joke Brocker

Wenn Ende des Monats Pater Joshy Mangalath die Gemeinde verlässt, stehen dem Pfarrdechanten zwar noch Pastoralreferent Sebastian Bause sowie Emeritus Pfarrer Helmut Hortmann und Pfarrer em. Norbert Happe in Hoetmar zur Seite, wenn es gilt (Wort-)Gottesdienste zu feiern. Doch dass gerade die emeritierten Kollegen immer verfügbar sind, könne man nicht erwarten, findet Pfarrdechant Manfred Krampe.

Damit er zumindest theoretisch in der Lage wäre, alle Gottesdienste „im Alleingang“ feiern zu können, hatten sich Pfarreirat, Kirchenvorstand und Seelsorgerteam nach vielen Diskussionen bereits während einer Klausurtagung im Februar vergangenen Jahres auf eine neue Gottesdienstordnung verständigt, die zum 2. August in Kraft tritt und den Pfarrer entlasten soll. Die Gläubigen werden sich demzufolge auf einige Änderungen einstellen müssen.

Regelmäßige Gottesdienste wird es samstags um 17 Uhr in St. Bonifatius, um 18.30 Uhr in der Kapelle Buddenbaum, sonntags um 9 Uhr in St. Lambertus und um 10.30 Uhr in St. Bonifatius geben. Die Messe, die bis dato montags um 9 Uhr in St. Bonifatius stattfand, wird auf donnerstags, 9 Uhr, verlegt. An der Messfeier dienstags um 9 Uhr in St. Lambertus wird festgehalten.

Die Gottesdienste, die mittwochs um 11 Uhr bislang immer im Kreuzkloster stattfanden, sollen künftig wöchentlich wechselnd im Dechaneihof oder im Kreuzkloster angeboten werden. Wortgottesdienste und Messen zu besonderen Anlässen (Trauerfeier, Trauung, Ehejubiläen) sind nach Absprache möglich. In den Sommer- und Herbstferien bleibt die Gottesdienstordnung an den Werktagen bestehen. An den Wochenenden allerdings werden dann nur samstags um 18.30 Uhr in St. Lambertus und sonntags um 10.30 Uhr in St. Bonifatius Heilige Messen angeboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Wochenenden in der Buddenbaumwoche, sofern diese in den NRW-Sommerferien stattfindet.

Tauffeiern sind am ersten Sonntag im Monat um 14.30 Uhr in der Stiftskirche, am zweiten Sonntag im Monat in St. Lambertus, am dritten Samstag in St. Bonifatius oder St. Lambertus (jeweils 14.30 Uhr) möglich. Im Detail kann die Gottesdienstordnung auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Unter anderem regelt sie auch die Gottesdienstzeiten an besonderen Sonntagen im Kirchenjahr, darunter zu Krüßing, anlässlich der Hagelprozession oder der Eröffnung der Buddenbaumwoche.

Neu geregelt sind auch die Gottesdienstzeiten zu besonderen Festen im Kirchenjahr. So wird es beispielsweise Ostern gleich zwei Feiern der Osternacht geben. Die eine um 22 Uhr in St. Bonifatius, die andere um 5 Uhr in St. Lambertus.

Manfred Krampe, Sebastian Bause, Hedwig Wiesendahl und Stefan Friehe, die die neue Gottesdienstordnung jetzt in einem Pressegespräch vorstellten, sind gespannt auf die Rückmeldungen der Gemeinde. Bis es soweit sei, so Manfred Krampe, müssten aber alle Hochfeste einmal unter den neuen Bedingungen durchgefeiert werden.

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