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Verfahren am Amtsgericht Warendorf

Am Ende einfach nur „lästig“: Vorwurf der sexuellen Belästigung gegen 63-Jährigen

Everswinkel/Warendorf

Wegen seines Verhaltens gegenüber zwei Frauen musste sich ein Everswinkeler vor dem Warendorf Amtsgericht verantworten. An der ihm ursprünglich vorgeworfenen sexuellen Belästigung wollte nach der Beweisaufnahme aber auch die Anklage-Vertreterin nicht mehr festhalten.

Von Christopher Irmler

Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses soll ein älterer Everswinkeler eine Reinigungskraft belästigt haben. Letztendlich war der Vorwurf vor dem Amtsgericht nicht nachweisbar. Foto: Burgit Hörttrich

Konkret ging es um einen Abend im Mai 2021, als zwei Freundinnen gegen 20 Uhr das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses reinigten. Die heute 19-Jährige sagte aus, den Keller gewischt zu haben, als der ihrem Eindruck nach stark alkoholisierte 63-jährige Everswinkeler ihr den Putzeimer weggenommen und in einer Fremdsprache auf sie eingeredet und gestikuliert habe. Sie habe nicht verstanden, was ihr Gegenüber eigentlich von ihr wollte und sei durch das Treppenhaus nach oben gegangen, um zu ihrer dort putzenden 25-jährigen Freundin zu gelangen.

Die Freundin wiederum gab an, vorausgegangen zu sein und sich über das Fehlen ihrer Freundin gewundert zu haben. Daher sei sie zurück in den Keller gegangen. Das Duo versuchte den Aussagen nach, dem Mann zu entkommen, doch auch im Treppenhaus habe der Angeklagte weiter auf die Frauen eingeredet. Die 25-jährige Zeugin berichtete, im Treppenhaus auf dem Weg nach oben vom Angeklagten über ihren Rücken und ihr Gesäß gestreichelt worden zu sein.

Bereits bei zwei oder drei anderen Putzeinsätzen sei der Angeklagte betrunken gewesen und habe sie berührt, sagte sie nun aus. Allerdings widersprachen sich die Aussagen der beiden Frauen in mehreren Fragen zum Ablauf und dem jeweiligen Aufenthaltsort innerhalb des Gebäudes. Während die Jüngere von zwei genutzten Putzeimern sprach, berichtete die Ältere von Arbeitsteilung, wonach stets eine der beiden wische, die andere fege. Die Situation endete durch das Klopfen bei einem weiteren Bewohner des Hauses im ersten Stock, der den Mann aufforderte, zu gehen.

Nach dem Ende der Beweisaufnahme äußerte die Richterin Zweifel. Ihr fehle die eindeutig sexuelle Komponente. Die Vertreterin der Anklage sprach von einer Belästigung und beschrieb die Ereignisse als unangenehm. Auch sie sah den Tatbestand der sexuellen Belästigung als nicht gegeben. „Was Sie gemacht haben, war lästig. Ich glaube auch, dass Sie ihnen auf den Geist gegangen sind“, machte die Richterin im Anschluss an den verkündeten Freispruch in Richtung des Angeklagten deutlich.

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