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Urteil im Missbrauchsprozess

Bewusst den behinderten Sohn als leichtes Opfer ausgewählt

Everswinkel

Über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren hat ein 37-jähriger Mann aus Everswinkel die Söhne seiner Ehefrau sexuell missbraucht. Bereits am zweiten von vier veranschlagten Verhandlungstagen vor dem Landgericht Münster wurde am Freitagmorgen das Urteil gesprochen.

Von Julia Körtke

Am zweiten Verhandlungstag wurde im Missbrauchsprozess gegen einen Everswinkeler bereits das Urteil gesprochen. Foto: Friso Gentsch

Über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren hat ein 37-jähriger Mann aus Everswinkel die Söhne seiner Ehefrau sexuell missbraucht. Das Jugendamt des Kreises Coesfeld wusste seit 2011 zumindest von einem Vorfall. Auch der Mutter der Kinder war einer der sexuellen Übergriffe bekannt. Nach Angaben des 37-Jährigen hatte sie ihn immer wieder mit diesem Wissen erpresst für Geld und Unterstützung. Der Prozess vor dem Landgericht Münster hat nun nach nur zwei Prozesstagen sein vorzeitiges Ende gefunden. Er zeichnete das Bild einer zerrütteten Familie und eines Angeklagten, der die Hintergründe dieser Taten selbst noch nicht erklären kann.

Zunächst wurde am zweiten Prozesstag vor der 1. Strafkammer des Landgerichts ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Greven als Zeuge gehört. 2018, rund drei Jahre nach der letzten angeklagten Tat, hatte er die Familie rund um die zwei Opfer und den Angeklagten vom Jugendamt Coesfeld übernommen. Dieses hatte schon 2011 von der Mutter erfahren, dass ihr Ehemann ihrem ältesten, geistig behinderten Sohn beim Zubettgehen ans Geschlechtsteil gefasst habe. Dem Jugendamt gegenüber behauptete sie, dies sei zur Anzeige gekommen, ein Prozess sei eingestellt worden. Einen solchen Prozess gab es jedoch nie. Eine Anzeige der Mutter ebenso wenig. Für das Jugendamt Coesfeld bestand dennoch scheinbar kein Anlass, die Angaben der Frau zu hinterfragen, den Vorwürfen gegen den Stiefvater der Kinder wurde nicht weiter nachgegangen. Vielmehr folgten 2012 und 2015 noch mindestens vier weitere Taten, bei denen mitunter auch Oralverkehr am älteren der beiden Kinder verübt wurde. Erst als der Angeklagte sich knapp acht Jahre später selbst dem Jugendamt anvertraute, wurde ein Verfahren in die Wege geleitet. Anstoß: eine Selbstanzeige.

Die erfolgte laut Angeklagtem, um endlich abschließen zu können mit seinen Taten. Die Gründe für seine Taten selbst scheint er jedoch noch nicht gefunden zu haben. Immer wieder sprach er seinen Stress bei der Arbeit an, seine spät erkannte Homosexualität, die er zu der Zeit nur an den Söhnen seiner Frau ausleben konnte. Für den psychiatrischen Gutachter sind diese Gründe jedoch eher Form der eigenen Verarbeitung des Geschehens und weniger die wirklichen Hintergründe der Taten. Bei dem Angeklagten lasse sich zwar keine so stark vereinnahmende pädophile Neigung diagnostizieren, dass von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen ist, eine solche Neigung könne jedoch auch nicht generell verneint werden.

Es folgten die Plädoyers von Staatsanwalt, Verteidiger sowie der beiden Nebenklagevertreter der Opfer. Während Staatsanwaltschaft und Nebenklage zwar die Selbstanzeige des Angeklagten würdigten, erkannten sie keine wahre Reue in den Aussagen des Angeklagten. Dieser habe sich bewusst, wie er auch zugab, den geistig behinderten Sohn als vorwiegendes und leichteres Opfer gewählt. Für die Taten hielt die Staatsanwaltschaft deshalb eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten für angemessen. Der Verteidiger hingegen wollte zwar die Vorwürfe an sich nicht bestreiten, hinterfragte jedoch die rechtliche Würdigung einiger Taten und plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Kammer kam letztendlich zu einem Urteil mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zugunsten des Angeklagten wurde sein umfassendes Geständnis gewertet. Durch seine kooperative Mitarbeit bei der Sachverhaltsaufklärung habe er den beiden Opfern eine Aussage vor Gericht erspart.

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