Zum Jahresbeginn zwei Abgabenbescheide
Gebühr für Gewässerunterhaltung
Everswinkel
Die Bürger der Vitus-Gemeinde erhalten zunächst zu Jahresbeginn den gewohnten Abgabenbescheid. Einige Wochen später wird dann auf einem separaten zweiten Abgabenbescheid erstmals die Gewässerunterhaltungsgebühr erhoben.
Das Gebiet der Gemeinde Everswinkel wird von Bächen und Gräben durchzogen. Die Unterhaltung dieser Gewässer – also ihre Pflege und Entwicklung – führen auf dem Gemeindegebiet die zwei Wasser- und Bodenverbände Albersloh-Rinkerode und Warendorf Süd durch. Die dabei entstehenden Kosten werden von den Kommunen durch eine Gebühr refinanziert.
In der Neufassung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen macht der Gesetzgeber deutlich, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Grundstück direkt an einem Bach liegt oder nicht. Vielmehr erstreckt sich das Einzugsgebiet von Gewässern auf das gesamte Gemeindegebiet: Alle Grundstücke – egal ob im Außenbereich oder in der bebauten Ortslage – entwässern in irgendeinen Bach oder Graben, dessen Unterhaltung finanziert werden muss.
Weiterhin ist gesetzlich vorgegeben, wie die Kosten der Gewässerunterhaltung künftig zu verteilen sind: nämlich zu 90 Prozent auf die versiegelten Flächen und zu zehn Prozent auf die übrigen – unversiegelten – Flächen. Versiegelte Flächen werden darum höher belastet, weil sie – meistens gepflastert, betoniert oder sonst wie befestigt – das Wasser schneller ableiten als unversiegelte Flächen. Dazu gehören beispielsweise Blumenbeete, Rasen, Äcker, Wiesen oder Weiden, wo Wasser auch versickern kann. Darum belasten versiegelte Flächen die Gewässer stärker.
Die Gewässerunterhaltungsgebühr darf aber nicht mit der Niederschlagswassergebühr verwechselt werden. Die Niederschlagswassergebühr ist eine Benutzungsgebühr, die voraussetzt, dass man auch tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen ist und dort Niederschlagswasser einleitet.
Um die Kosten der Gewässerunterhaltung auf der Grundlage einer exakten Bemessung der versiegelten und der unversiegelten Flächen zu ermitteln, musste der entsprechende Datenbestand aufgearbeitet werden. Für die Jahre 2019 und 2020 war die Gebührenerhebung darum ausgesetzt. Inzwischen sind alle Grundlagen ermittelt, um im Jahr 2021 rückwirkend die Gebühr für die Jahre 2019 und 2020 sowie für das Jahr 2021 zu erheben.
Darum erhalten die Bürgerinnen und Bürger zunächst zu Jahresbeginn den gewohnten Abgabenbescheid. Einige Wochen später wird dann auf einem separaten zweiten Abgabenbescheid erstmals die Gewässerunterhaltungsgebühr erhoben.
Wer danach Fragen zu seinem Gebührenbescheid hat, kann sich jederzeit gerne an Elke Niesmann unter 0 25 82 / 8 81 04 wenden oder an den Abwasserbetrieb TEO AöR unter 0 25 04 / 9 30 35 20.
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