Private Anlagen zukünftig bei Neubauvorhaben nicht mehr zulässig
Kläranlagenanschluss für Raestrup
Raestrup/Everswinkel
Kleinkläranlagen sind im Siedlungsbereich Raestrup künftig bei Neubauvorhaben nicht mehr zulässig, und auf Dauer muss das Schmutzwasser aus diesem Bereich mit Hilfe einer Druckrohrleitung entweder in Richtung Everswinkel oder Telgte entsorgt werden.
Kleinkläranlagen sind im Siedlungsbereich Raestrup künftig bei Neubauvorhaben nicht mehr zulässig, und auf Dauer muss das Schmutzwasser aus diesem Bereich mit Hilfe einer Druckrohrleitung entweder in Richtung Everswinkel oder Telgte entsorgt werden: Diese Tatsache sorgt derzeit rund um die Kraftfahrerkapelle für viele Diskussionen und auch einigen Unmut. Das betonte Christoph Boge (CDU) in der jüngsten Telgter Ratssitzung, der diesbezüglich von der Verwaltung den Sachstand wissen wollte.
Das Problem sei, so Telgtes Bürgermeister Wolfgang Pieper, dass rein rechtlich im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Gemeindehaus und der damit verbundenen Bauleitplanung aus der ehemaligen Außenbereichssatzung Raestrup eine Innenbereichssatzung geworden sei. Ein Teilaspekt des Ganzen sei, dass private Kleinkläranlagen damit zukünftig bei Neubauvorhaben nicht mehr zulässig seien. Das habe unter anderem mit dem Einzugsbereich des nahen Wasserwerks Everswinkel zu tun.
Derzeit arbeite die Verwaltung an einer Interimslösung. Bei Gesprächen mit dem zuständigen Abwasserbetrieb sowie der unteren und oberen Wasserbehörde sei das Thema ausführlich diskutiert worden. Fakt sei: „Es wird sich zukünftig etwas verändern müssen“, so Pieper. Für das weitere Bauleitverfahren sei eine Interimslösung vereinbart worden, die derzeit im Detail ausgearbeitet werde.
Langfristig aber müssten die Abwässer über eine eigene Druckrohrleitung entsorgt werden. Das, so Bürgermeister Pieper, sei eine sehr kostenaufwendige Maßnahme, die zudem aufgrund der Bodengegebenheiten auch technisch sehr aufwendig sei.
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