Jugendschöffengericht
Vorwurf der Vergewaltigung: Zwei junge Männer wurden freigesprochen
Everswinkel
Vor dem Warendorfer Jugendschöffengericht mussten sich am Mittwoch ein 23-Jähriger aus Ostbevern sowie ein 19-jähriger Everswinkeler verantworten. Während dem Älteren die Vergewaltigung einer zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen vorgeworfen wurde, war der Everswinkeler wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.
Das Verfahren endete letztendlich mit zwei Freisprüchen. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, betonte der Vorsitzende Richter im Rahmen der Urteilsverkündung. Er äußerte besonders an den Aussagen des 23-Jährigen erhebliche Zweifel, verwies jedoch zugleich auf die Filmrisse der Sassenbergerin, die „nach bestem Wissen und Gewissen“ ausgesagt habe. „Was sein kann, ist ja nicht ausschlaggebend für ein Urteil“, verwies der Richter auf fehlende, konkrete Anhaltspunkte.
In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 2020 war im Partykeller des Everswinkelers ordentlich gefeiert worden. Während eine erste Gruppe bereits die Party verlassen hatte, feierten die beiden Angeklagten, die Sassenbergerin und zwei weitere junge Männer bis morgens um 9 Uhr. Einzig der Ostbeverner trank keinen Alkohol und brachte später als Fahrer die Gäste nach Hause. Es floss viel Hochprozentiges, zwischenzeitlich hatten der 19-jährige Gastgeber und die Sassenbergerin einvernehmlichen Geschlechtsverkehr in einem Abstellraum. Der Ostbeverner betrat dann mit heruntergelassener Hose und eindeutigen Handbewegungen den Raum, um laut eigener Aussage das intime Geschehen „zu crashen“.
Der Everswinkeler kehrte laut eigener Darstellung daraufhin umgehend zu den übrigen Gästen zurück, vernahm aber kurz nach Schließen der Tür, wie die entblößte Sassenbergerin deutlich „Nein“ und den Vornamen des Ostbeverners gesagt habe. Worum es genau ging, habe er nicht mitbekommen, so der Gastgeber, der auf seinen „hohen Pegel“ verwies. Nach gut 15 Minuten sei das Duo zum Rest der kleinen Feiergesellschaft zurückgekehrt. Es sei eine „ganz normale“ Party gewesen, alle hätten sogar noch gemeinsam aufgeräumt, so ein weiterer Zeuge.
Der Anwalt des Ostbeverners verlas eine Erklärung. Demnach sei es aus Sicht seines Mandanten „ein blöder Scherz“ gewesen. Die junge Frau wiederum berichtete von Filmrissen. „Ich denke, wir hatten Sex.“ Bereits beim Geschlechtsverkehr mit dem 19-Jährigen habe sie Schmerzen verspürt. Was genau der 23-Jährige gemacht habe, könne sie nicht sagen. Auch wisse sie nicht mehr, wer sie nach Hause gebracht habe. Ihrer Mutter teilte sie am nächsten Nachmittag mit, es sei „irgendwie was passiert“.
Erschwerend kam hinzu, dass die heute 19-Jährige erst am späten Abend des Folgetags laut Bericht unter „erheblichen Schmerzen“ untersucht wurde. Aufgrund des großen zeitlichen Abstands konnte der Grad ihrer Alkoholisierung nicht mehr korrekt ermittelt werden. Auf ihrem Slip wurde Sperma des Ostbeverners nachgewiesen, weshalb ihn die Vertreterin der Nebenklage der Lüge bezichtigte. „Wir haben viel erfahren“, fasste der Staatsanwalt die Geschehnisse zusammen. „Wir können nicht sicher sagen, was hier passiert ist.“ Sprich: Im Zweifel für den Angeklagten. Da diese Haupttat entfiel, konnte der Everswinkeler auch nicht für eine unterlassene Hilfeleistung belangt werden.
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