DMK und DHL wollen neues Tiefkühl-Hochregallager errichten
Zuwachs für die Everswinkeler Skyline
Everswinkel
Das wird ein dickes Ding. Mehr als 100 Meter lang, 80 Meter breit und 34 Meter hoch. Innen Platz für rund 50 000 Paletten. Geplant auf der Fläche jenseits des bestehenden Tiefkühlcenters. Das Deutsche Milchkontor (DMK) und der weltweit führende Logistik-Riese DHL Supply Chain verbindet bereits nach eigenem Bekunden „eine langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Nun soll die strategische Partnerschaft ausgebaut werden. Das gemeinsame Projekt: ein Tiefkühl-Hochregallager.
„Wir werden dort nicht Bauherr“, verweist Oliver Bartelt, DMK-Unternehmenssprecher an den Projekt-Partner. „Wir befinden uns aktuell in der Planungs- und Genehmigungsphase des Projektes und freuen uns auf einen baldigen Baubeginn für unseren ortsansässigen Kunden DMK Eis“, erklärt Bettina Biegert, Unternehmenssprecherin von DHL Supply Chain Germany & Alps sowie der DHL Solutions GmbH auf WN-Anfrage. Mehr möchte das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zum Projekt sagen. Auch seitens des DMK hält man sich noch bedeckt.
DHL Supply Chain ist ein Unternehmen der DPDHL Group. Als Weltmarktführer in der Kontraktlogistik biete man den Kunden maßgeschneiderte integrierte Logistiklösungen für Lagerbetrieb, Transport und Lieferketten, E-Fulfillment und Immobilien an, wirbt das Unternehmen auf seiner Website. DHL Supply Chain ist mit rund 185 000 Beschäftigten in mehr als 50 Ländern weltweit aktiv und verfügt über rund 15 Millionen Quadratmeter eigene Lager- und Betriebsfläche.
Oliver Bartelt, Unternehmenssprecher DMK
Bereits seit dem 25. Juli liegt der Genehmigungsantrag nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beim Kreis vor; eingereicht von der DHL Solutions GmbH. Sigurd Peitz, Leiter des Kreis-Bauamtes, bestätigt die Dimension des Baukörpers. Dessen Bodenplatte soll laut Planung ins Erdreich eingelassen werden, so dass sich im Endeffekt eine sichtbare Höhe von 27,5 Metern ergeben wird. Ein weiteres Gebäudeteil mit einer Länge von 30,5 Metern, einer Breite von 90,4 Metern sowie einer Höhe von knapp 18 Metern ist nördlich angrenzend zum Tiefkühl-Hochregallager vorgesehen und für den Wareneingang, Warenausgang sowie die Warenkonfektionierung gedacht. Einher gehen werden mit dem Projekt ein Ausbau der Westerstraße sowie der Kanalbau.
Auslöser für eine Genehmigungspflicht nach BImSchG ist laut Kreis-Bauamtsleiter die im Tiefkühllager integrierte Kälteanlage mit fünf Tonnen des Kühlmittels Ammoniak. Für den Anlagetyp sei nach der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ein „Vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteilgung“ vorgegeben. Die Verfahrensdauer liegt hier in der Regel bei drei Monaten. Seien jedoch Unterlagen zu überarbeiten, „verlängert sich das Verfahren um die Zeit der Überarbeitung durch den Antragsteller sowie die Beteiligung durch die Genehmigungsbehörde und Prüfung durch die beteiligten Ämter und Stellen.“
Bei der Prüfung des Antrags sind gemäß BImSchG und BImSchV neben dem Kreis-Bauamt auch das Umweltamt, das Lebensmittelüberwachungsamt und das Gesundheitsamt sowie das Dezernat Arbeitsschutz der Bezirksregierung und natürlich die Gemeinde Everswinkel mit im Boot. „Die Prüfung des Brandschutzes wurde aufgrund einer besonderen Löschtechnik über Sauerstoffreduzierung innerhalb des Tiefkühllagers, vollständig auf einen Prüfingenieur für Brandschutz übertragen“, was seit knapp zwei Jahren durch eine Änderung der Bauordnung NRW möglich sei, erklärt Peitz.
Was die Lage der vorgesehenen Fläche für den Lagerkomplex zwischen Siedlungsbereich und Bauernhof angeht, so sei stets zu prüfen, ob die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei dem Betrieb der Anlage gewährleistet werden könne. Werde dies im Zuge der Antragsprüfung festgestellt, „hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung“. Was das Thema Lärm betrifft, so müssen die genauen Regelungen im Bebauungsplan eingehalten werden. „Im Bebauungsplan-Verfahren der Gemeinde wurde seinerzeit auch der mögliche Schwerlastverkehr betrachtet.“
Auf die Frage, was denn für dieses Tiefkühl-Hochregallager an dieser Stelle ein genehmigungsrelevantes Hindernis sein könnte, verweist Peitz auf zwei Aspekte: „Aufgrund der Projektgröße waren und sind im Genehmigungsverfahren insbesondere Brandschutz und wasserrechtliche Fragen zur Niederschlagentwässerung zu klären gewesen.“ Im Genehmigungsverfahren sind aktuell nach Auskunft des Kreis-Bauamtes noch zwei Stellungnahmen offen. Dabei befindet sich die Stellungnahme des Umweltamtes in der finalen Erstellung. Noch nicht ganz so weit ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. So müssten derzeit „noch letzte Fragen zur Dimensionierung der Überdachung der Stellplatzanlage mit Photovoltaik geklärt werden“. Zum Hintergrund: Zum 1. Januar 2022 ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesbauordnung eine Pflicht in Kraft getreten, über neu zu errichtenden Parkplätzen auf gewerblich genutzten Flächen eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Dies betrifft Flächen mit mehr als 35 Parkplätzen. Das Nutzungspotenzial gewerblicher Parkflächen soll dazu dienen, den Ausbau von PV-Anlagen voranzutreiben.
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