Warnbaken-Wurf in Wadersloh
Fahrer vor Gericht: Das Opfer soll selbst der Täter sein
Wadersloh
Eine kiloschwere Warnbake fällt von einer Brücke, trifft ein vorbeifahrendes Auto und traumatisiert den Fahrer. Dann aber die große Wendung. Das Opfer soll selbst der Täter gewesen sein. Jetzt stehen die Verhandlungstermine fest.
Es war ein Schock für alle Autofahrer: Eine unbekannte Person hatte am 10. Oktober 2018 eine Warnbake von einer Brücke der B 58 auf den fahrenden Kleinwagen eines damals 55-jährigen Mannes geschmissen.
Der 28 Kilo schwere Bakenfuß zerschmetterte die Auto-Frontscheibe. Der Autofahrer hatte Glück im Unglück und berichtete später von mutmaßlich drei Tätern auf der Brücke. Der Versuch sie zu verfolgen, scheiterte, da sich das Opfer unter Schock befunden hätte. Empörung, Wut und Sorge waren groß. Die Polizei setzte eine Mordkommission ein. Auch die ZDF-Sendung Aktenzeichen XY berichtete über den Fall. Das Opfer gab an, an den Folgen des Wurfes so stark zu leiden, dass der Mann seinen Beruf als Busfahrer aufgeben musste.
28-Kilo-Bakenfuß trifft Autoscheibe
Im Laufe der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dann der nächste Schock. Offenbar ist das 59-jährige Opfer aus Wadersloh selbst der Täter.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Wegen des Vorwurfs des Vortäuschens einer Straftat und des Betrugs. Das Amtsgericht Beckum hat durch Beschluss vom 12. April die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Strafrichter eröffnet. Hauptverhandlungstermin ist der 18. Oktober um 10 Uhr. Das teilte das Amtsgericht auf Nachfrage mit. Weitere Fortsetzungstermine sind für den 25. Oktober und den 8. November angesetzt.
Alles abgezockt?
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Herbst 2018 vorgetäuscht zu haben, dass ein Warnbakenfuß durch unbekannt gebliebene Täter von einer Straßenbrücke auf sein fahrendes Auto geworfen worden sei. Er soll gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten falsche Angaben gemacht haben und später unberechtigt eine Entschädigungszahlung einer Opferschutzorganisation erhalten haben. Im Zuge der Ermittlungen wurde eine Vielzahl von Zeugen vernommen.
Weiter wurden Sachverständigengutachten eingeholt, aus denen sich nach Bewertung der Staatsanwaltschaft ergeben soll, dass der von dem Angeklagten angezeigte Hergang aus technischer Sicht nicht nachvollzogen werden könne. Es entstand daraus der Verdacht, dass der Angeklagte den Vorfall nur vorgetäuscht habe.
Daraufhin wurde durch die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen ihn bei dem Amtsgericht Beckum erhoben. Der Angeklagte bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
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