Bebauungsplan „Wischhausstraße“
Dreigeschossigkeit erlauben
Ostbevern
Wie soll künftig im Baugebiet an der Wischhausstraße gebaut werden dürfen. Sah die Planung der Gemeindeverwaltung bisher eine Zweigeschossigkeit vor, so soll nach dem Willen der Politik eine Dreigeschossigkeit zwingend in einigen Bereichen vorgeschrieben werden.
„Komprimiert bauen. Da wollen wir doch hin“, sagte Jochem Neumann (Grüne) in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses und das nicht nur einmal. Immer wieder betonten er und auch weitere Ausschusskollegen, wie wichtig die Schaffung von Wohnraum in Ostbevern ist. Doch es blieb nicht bei dieser Feststellung, als es um die Festsetzungen im Bebauungsplan „Wischhausstraße, zweiter Bauabschnitt“ ging. Hatte die Verwaltung in ihrem Entwurf noch vorgeschlagen, dass die Gebäude im Bereich nördlich der Wischhausstraße zwingend zweigeschossig sein müssen, war das der Politik indes nicht genug. So forderte Jochem Neumann, dass entlang des Breddewiesengrabens – dieser begrenzt das Baugebiet auf der nördlichen Seite – eine zwingende Dreigeschossigkeit vorgegeben werden sollte. Für den mittleren Bereich nördlich der Wischhausstraße sollten die Gebäude zwingend zweigeschossig sein und auf der südlichen Seite, hin zu der vorhandenen Bebauung soll maximal zweigeschossig gebaut werden. Nur so könne man viel Wohnraum schaffen, sagte auch der Ausschussvorsitzende Philipp von Beverfoerde (CDU). „Irgendwo müssen die Dinger ja hin“, kommentierte er die Bedenken von Fachbereichsleiter Klaus Hüttmann, der darauf hinwies, ob denn eine Dreigeschossigkeit im Übergang zur Landschaft wirklich sinnvoll sei.
Anzahl der Wohnungen nicht festgeschrieben
Auch die höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten in den Gebäuden kam mit der Diskussion um die Geschossigkeit zur Sprache. „Dann müssen wird auch Anzahl der Wohnungen rausnehmen. Nur so bekommen wir Single-Wohnungen“, sagte Michael Füssel (CDU). Waren bis dato in den Bebauungsplanfestsetzungen je nach Bereich maximal vier beziehungsweise sechs Wohnungen erlaubt, fällt dieser Passus in der geänderten Version des Planes künftig komplett weg.
Michael Füssel (CDU)
Im Laufe der Diskussion tauchte dann allerdings noch ein Problem auf: Reicht das Löschwasser der Feuerwehr in diesem Bereich für eine Dreigeschossigkeit. Einige Stimmen wurden dabei laut, dass genau das nicht der Fall sei. Das würde den Plänen der Politiker allerdings einen Strich durch die Rechnung machen. Um eine abschließende Klärung bemüht sich die Verwaltung jetzt im Auftrag der Politik bis zur Ratssitzung in der kommenden Woche. Sollte es da Probleme geben, wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan erneut geändert. So stimmte der Ausschuss zunächst für den Vorschlag der Verwaltung. Denn eigentlich will man die Sache „so schnell wie möglich auf den Weg bringen“, so Michael Füssel.
Empfehlungen zu Baumaterial
Doch nicht nur um die Größe der Baukörper ging es in der Diskussion um den Bebauungsplan. So hatte die Verwaltung unter dem Punkt „Baumaterialien“ verschiedene Empfehlungen aufgenommen. Darunter, dass die Häuslebauer möglichst kein Tropenholz verwenden oder auf den Einbau von Glas- und Steinwolle verzichten sollten. Auch eine Liste mit geeigneten Bäumen und Sträuchern zur Bepflanzung der Grundstücke wurde erstellt. Empfehlungen, die einige Ausschussmitglieder gerne als Vorgabe festgeschrieben hätten. Allerdings fehle an dieser Stelle die rechtliche Grundlage, erklärte Klaus Hüttmann. „Das sind Wünsche, auf die wir rechtlich keinen Einfluss haben“, sagte Jochem Neumann. Festgeschrieben ist indes allerdings eine Bepflanzung für ein Privatgrundstück mit mindestens einem Laub- oder Obstbaum je angefangener 300 Quadratmeter Fläche. Außerdem ist je vier Stellplätzen auf öffentlicher Fläche, wie je fünf Stellplätzen auf privaten Grundstücken ebenfalls ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen.
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