Nutzungsregeln für das Edith-Stein-Haus
Es ist wieder etwas möglich
Ostbevern
Die neue Corona-Schutzverordnung macht es möglich, dass verschiedene Gruppen und Vereine das Pfarrheim wieder nutzen. Was dabei zu beachten ist, erläuterte Barbara Roggenland, Leiterin des Ordnungsamtes der Gemeinde.
„Wir warten ja sehnlichst darauf, wieder loslegen zu können“, sprach Pfarrer Marco Klein sicherlich nicht nur seinen eigenen Wunsch nach dem früheren Programm der Kirchengemeinde aus. Was im Pfarrheim wieder möglich ist, und unter welchen Voraussetzungen, erläuterten Barbara Roggenland und Klaus Rüter, die sich dabei auf die neue Corona-Schutzverordnung stützten. Und siehe da: für die Gruppierungen der Kirche sind wieder einige Aktivitäten erlaubt.
„Wir hoffen, die Erwartungen erfüllen zu können“, sagte Barbara Roggenland, die angesichts der etwa 40 Besucher in der Ambrosius-Kirche positiv überrascht war. Die fast druckfrischen Schutzverordnungen, die erst mal bis Mitte September gelten sollen, „sind leichter und ermöglichen mehr“, so die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Nichtsdestotrotz gehe diese nicht ins Detail und sei nicht in Stein gemeißelt, sondern teilweise „Auslegungssache“. „Es wird noch Klarstellungen vom Ministerium geben“, geht Roggenland von weiteren Vorgaben aus.
„Komplett entfallen ist die Kontaktdatenverfolgung“, erklärte Roggenland. „Natürlich ist es trotzdem sinnvoll, sich in etwa zu merken, wer sich in unmittelbarer Nähe aufgehalten hat.“ Zu den meisten Veranstaltungen sei die „3G-Regel“ (geimpft, genesen oder getestet) einzuhalten. Erlaubt seien unter diesen Voraussetzungen etwa Chorproben, Sportangebote und Treffen, beispielsweise im Trauercafé, erläuterte Roggenland.
Ab Eintritt in das Edith-Stein-Haus gilt bis hin zum Platz die Maskenpflicht. Barbara Roggenland empfahl dringend, Abstand zueinander einzuhalten und für eine gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
Dem Angebot von Kaffee und Kuchen, etwa beim Seniorennachmittag, spricht bis dato nichts entgegen, denn: „Es gibt noch keine konkrete Regelung für den gastronomischen Bereich“, so Roggenland. Auch die Anzahl der Personen ist nicht beschränkt.
Die Frage der Raumkapazitäten stellte sich den Besuchern, denn aufgrund der Abstandsempfehlung wird der Saal des Pfarrheims von den Gruppen favorisiert. Zumal es „nur in den seltensten Fällen eine Vorschrift der erlaubten Personenanzahl gibt“, erläuterte die Kommunalbeamtin. Das Platzproblem wird die Verantwortlichen also noch beschäftigen.
Bei der Vorgabe, nur „3G-Personen“ zuzulassen, hat der Veranstalter zwar eine Kontrollpflicht, schriftlich dokumentiert werden muss dies jedoch nicht.
„Erstmal können wir zufrieden sein, dass ganz viele Angebote wieder möglich sind“, war Barbara Roggenland erleichtert. „Trotzdem ist natürlich Vorsicht geboten.“ Die Verwaltungsmitarbeiterin bot ihre Beratung zur Planung von Veranstaltungen an.
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