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Corona-Lage in der Gemeinde

Freiwillige Schutzmaßnahmen

Ostbevern

710,7 beträgt aktuell die Inzidenz in der Bevergemeinde. Um die sogenannten „Kritische Infrastruktur“ aufrecht zu erhalten, wurden jetzt verschiedene Maßnahmen ergriffen und die Gemeinde behält sich vor, weitere Maßnahmen wie die Schließung von Sporthallen vorzunehmen.

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Das Rathaus darf schon seit einiger Zeit nur noch unter der Einhaltung der 3G-Regel betreten werden. Im Bürgerservice sind Termine zu vereinbaren. Foto: Bettina Laerbusch

War die Anzahl der Menschen, die in der Bevergemeinde in den vergangenen Monaten mit dem Corona-Virus infiziert waren, relativ moderat, verzeichnet der Ort nun einen besonders starken Anstieg der Infektionszahlen. So meldet das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf am Montag 103 Personen, die akut mit dem Virus infiziert sind. Die Inzidenz klettert auf einen Wert von 710,7. Höher liegt diese Zahl aktuell im Kreis Warendorf nur in Ahlen. Dort beträgt die Inzidenz 722,0 mit insgesamt 473 aktiven Fällen.

Neue Maßnahmen für die Verwaltung

Die Entwicklung speziell in Ostbevern betrachtet Bürgermeister Karl Piochowiak mit großer Sorge. Denn die schnell ansteigenden Inzidenzen bergen hohe Risiken für die sogenannte „Kritische Infrastruktur“, zu der unter anderem die Feuerwehr zählt. Um einsatzfähig zu bleiben, haben die Kameraden rund um Wehrführer Michael Saabe und seine Kollegen Nico Holtkemper und Hubertus Wiewel mit umfangreichen Maßnahmen reagiert. Bereits Ende vergangenen Jahres haben sie ihren Übungs- und Dienstbetrieb an die aktuelle Lage angepasst (weiterer Bericht folgt). Natürlich ist es aber auch unverzichtbar, die Verwaltung funktionsfähig zu halten. Aus diesem Grund hat auch der verwaltungsinterne Krisenstab unter der Leitung von Karl Piochowiak veränderte Maßnahmen beschlossen, um den Dienstbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Bereits vor einigen Wochen ist der Zutritt zum Rathaus auf 3G festgelegt worden. Wer einen Termin bei der Verwaltung wahrnehmen muss, hat den 3G-Status (geimpft, genesen oder negativ getestet) beim Zutritt zum Gebäude nachzuweisen. Der Nachweis zum Impf-, Genesenen- oder Getesteten-Status kann in Papierform oder digital erfolgen. Die Negativtestung durch einen offiziellen Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, bei einem PCR-Test darf sie nicht älter als 48 Stunden sein. Gemeinsam mit dem jeweiligen Nachweis ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

Um unnötige Kontakte zu vermeiden, wird zur Sicherheit aller gebeten, vor einem Besuch des Rathauses telefonisch oder schriftlich Kontakt mit den Mitarbeiten aufzunehmen, um das Anliegen so möglicherweise direkt telefonisch klären zu können oder ansonsten einen Termin abzustimmen. So können Wartezeiten und unnötige Kontakte mit Dritten vermieden werden.

Der Bürgerservice kann nach wie vor ausschließlich nur mit einem vorher vereinbarten Termin aufgesucht werden. Der Bürgerservice ist telefonisch unter 82 82 oder per E-Mail unter buergerservice@ostbevern.de zu erreichen. Besucherinnen und Besucher haben im Rathaus einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Ordnungsamt ist mit Veranstaltern in Kontakt

Das Ordnungsamt steht aktuell mit vielen Veranstaltern in Kontakt, um Hygienemaßnahmen und Regeln abzustimmen. Zahlreiche Veranstalter setzen in diesen Tagen ein positives Zeichen, indem sie Veranstaltungen nach Möglichkeit verschieben, ausfallen lassen oder zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen noch freiwillig weitere ergreifen. „Hierüber bin ich sehr froh und appelliere noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Kontakte so weit es geht zu reduzieren“, sagt Karl Piochowiak. Sensibilisieren möchte die Verwaltung auch noch einmal für das Thema Impfen. Die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Erkrankungen. Studien belegen darüber hinaus, dass eine Auffrischungsimpfung, die sogenannten Booster-Impfung, den mit der Zeit nachlassenden Impfschutz wieder deutlich erhöht. Gerade angesichts der zunehmenden Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante ist eine Booster-Impfung somit dringend angeraten.

Spätestens am 12. Januar wird die Landesregierung eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlichen und die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umsetzen. Unabhängig davon beobachtet die Verwaltung die Entwicklung der Coronafallzahlen in Ostbevern genau. Bei einem weiteren so dynamischen Anstieg der Fallzahlen könnten gegebenenfalls eine Schließung der öffentlichen Gebäude wie Kulturwerkstatt oder Sporthallen und weiteren Einrichtungen eine von weiteren erforderlichen Maßnahmen sein.

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