Rat stimmt Bebauungsplan „Alte Schmiede“ sowie Satzungsbeschluss zu
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Ostbevern
Das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf hat festgestellt, dass der nächtliche Lärmpegel im Baugebiet „Alte Schmiede“ zum Teil über 45 Dezibel liegt. Daher wird unter anderem angeregt, schallgedämmte fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen zu schaffen.
Die Ratsmitglieder haben noch kurz vor Ende der Ferien den Bebauungsplan „Alte Schmiede“ ein gutes Stück weiter vorangebracht. Konkret: Sie haben einstimmig den erforderlichen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 „Alte Schmiede“ verabschiedet und – wieder einstimmig – dafür votiert, Anregungen unter anderem des Kreises Warendorf zu diesem Bebauungsplan nachzukommen.
Das Gesundheitsamt des Kreises hat etwa festgestellt, dass der nächtliche Lärmpegel im betreffenden Gebiet zum Teil über 45 Dezibel (dB(A)) liege – und zwar am östlichen Rand dese Plangebietes entlang der Bahnhofstraße. Das Gesundheitsamt regt daher an, „ab einem Beurteilungspegel von mehr als 45 db (A) für Schlafräume (Schlafzimmer, Kinderzimmer) den Einbau schallgedämmter fensterunabhängiger Lüftungseinrichtungen oder die Anordnung der Schlafräume auf der lärmabgewandten Fassadenseite zu empfehlen“. Damit die künftigen Bauherren und sicherlich auch -frauen erkennen können, „für welchen Bereich der Einbau von schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen empfohlen wird“, wird angeregt, dieses im Bebauungsplan darzustellen.
Stellungsnahme zum Bebauungsplan
Eine Stellungnahme zum Bebauungsplan hat auch die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises abgegeben, hier konkret zur früheren Landmaschinenreparaturwerkstatt auf dem Gelände. Vorsorglich, so die Anregung, solle in den Bebauungsplan aufgenommen werde, dass bei Erdarbeiten auf Bodenverunreinigungen wie Öl, Lösungsmittel, farbliche Auffälligkeiten und unterirdische Anlagen zu achten ist und im Fall von Auffälligkeiten der Kreis, hier das Amt für Umweltschutz und Straßenbau, umgehend zu informieren ist.
Die Untere Bodenschutzbehörde stellt in ihrer Stellungnahme aber auch fest, dass ein Umweltbüro im April 2021 Untersuchungen am „Altstandortgelände Bahnhofstraße 53“ vorgenommen habe. Aufgrund einer Aktenrecherche sowie der gegenwärtigen Nutzungssituation seien „stichpunktartig Boden- und Bodenluftproben auf branchentypische Schadstoffparameter untersucht“ worden. Das Ergebnis: Den „Verdacht des Vorliegens einer schädlichen Bodenverunreinigung“ bewerte die Behörde „als ausgeräumt“.
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