Schotter soll endlich Asche kosten
Nicht bloß Moos über die Sache wachsen lassen
Ostbevern
Versiegelte Vorgärten und zugeschotterte Flächen waren jüngst Thema im Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Ostbevern. Am Ende einer ausgiebigen Diskussion konnten sich die Anwesenden auf gleich zwei Anträge einigen, die diese Form der Gartengestaltung unterbinden sollen.
Stein des Anstoßes war ein Antrag der FDP- Fraktion in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses. Und obwohl die Fraktion ihren Antrag zurückzog, waren am Ende alle sehr zufrieden.
Was war passiert: Die Liberalen hatten den Antrag „Verzicht von Steingärten im Baugebiet Kohkamp III“ eingereicht. Das wiederum zog sofort eine Reaktion der Grünen nach sich. „Das ist schon krass. Im Februar wurde ein ähnlicher Antrag von uns mit den Worten, dass dem Bürger nicht seine gestalterische Freiheit genommen werden dürfe, von der FDP abgelehnt“, richtete Ulrich Lunkebein (Grüne) seine Worte direkt an die FDP. „Wir wundern uns schon über diesen Sinneswandel in nur vier Monaten.“ Als Reaktion hatten die Grünen deswegen eine Ergänzungsantrag eingebracht, der sich nicht nur mit dem Baugebiet Kohkamp III, sondern mit dem gesamten Gemeindegebiet befassen soll. „Wir beantragen die Überprüfung bereits existierender Gestaltungssatzungen für die Gestaltung der Außenanlagen, der Vorgärten von Wohngebäuden in Ostbevern“, las Lunkebein vor. Demnach forderten die Grünen, dass die Gemeinde beauftragt wird, in den Baugebieten der Bevergemeinde die Einhaltung der „Textlichen Festsetzung“, beziehungsweise die „Gestaltungsfestsetzungen“ zu überprüfen. „Wir haben die Satzung. Warum machen wir nix?“, schloss er ab.
Wie sich herausstellte, liegt nach Aussage der Verwaltung die Krux darin, dass der Kreis Warendorf eigentlich für diese Aufgabe zuständig sei. „Wir müssen diese Aufgabe vom Kreis übertragen bekommen. Sonst haben wir keine Rechtssicherheit“, erklärte Klaus Hüttmann, Leiter des Fachbereichs III.
Die FDP hingegen verteidigte sich gegen die Anschuldigungen der Grünen und teilte mit, das man aus den Fehlern gelernt habe. „Es ist doch etwas Gutes, wenn man zu seinen Verfehlungen steht und daraus lernt. Uns nun vorzuwerfen, wir würden das nur aus Imagegründen machen, ist dann doch weit hergeholt“, entgegnete Sebastian Hollmann (FDP).
Vier Fragen an Thomas Fromme
Thomas Fromme, Sprecher des Kreis Warendorf, im Gespräch mit WN-Redakteur Sebastian Rohling über die Rolle des Kreises bei der Kontrolle, ob die jeweiligen Gestaltungssatzungen auch wirklich eingehalten werden.Wer kontrolliert seitens des Kreises mögliche Vergehen?Fromme: Grundstücke werden im Rahmen der Bauzustandsbesichtigung (bei Fertigstellung) kontrolliert, wenn ein Bauantrag gestellt worden ist. Die meisten Verstöße entstehen jedoch, wenn Grundstücke im Rahmen des sogenannten Freistellungsverfahrens bebaut werden – das heißt, wenn es wie oft bei Standardvorhaben keine Baugenehmigung gibt oder gab. Für mögliche Verstöße ist dann ausschließlich der Bauherr und sein Entwurfsverfasser, zum Beispiel der Architekt, verantwortlich.Wie oft sind die Kontrolleure unterwegs, beziehungsweise an wen muss man sich wenden, wenn ein Vergehen gemeldet werden soll?Fromme: Zunächst sollte die Gemeinde informiert werden.Wie hoch sind die Bußgelder?Fromme: Das ist im Einzelfall festzulegen. Es können nur Bußgelder für Verstöße festgesetzt werden, wenn in der jeweiligen Gestaltungssatzung auf die Bußgeldvorschrift (§ 86 Abs. 1 Nr. 20 BauO NRW) verwiesen wird. Dies ist bei Gestaltungsfestsetzungen nur selten der Fall.Wie geht es weiter, was muss ein Grundstücksbesitzer machen, wenn er sich nicht an die Gestaltungssatzung hält?Fromme: Grundstückseigentümer sollten nur die in der Baugenehmigung genehmigten befestigten Flächen anlegen. Darüber hinaus sind aber auch viele Veränderungen genehmigungsfrei. Grundstückseigentümer sollten sorgfältig überlegen und mit ihrem Entwurfsverfasser besprechen, welche Befestigungen die Gestaltungssatzung oder der Bebauungsplan zulassen. Gestalterische Festsetzungen sind grundsätzlich vollständig zu beachten. Auskunft über die Satzung(en) erteilt die Gemeinde Ostbevern.
Auch die CDU nahm den Antrag der FDP zum Anlass, um einen Folgeantrag einzureichen. „Wir beantragen, dass die Gemeinde eine einheitliche Gestaltungssatzung für Außenanlagen erstellt“, sagte Bernhard Everwin, der hinzufügte, dass die CDU das Thema damals unterschätzt habe und nun feststellen müsse, dass trotz umfangreicher Informationen sich niemand um die Satzungen oder die ökologischen Folgen solcher „Schotterpisten“ sorgen würde. „Wir haben damals, als wir gegen den Antrag der Grünen gestimmt haben, einen Fehler gemacht, sind uns aber einig, dass wir nun mit allen anderen Vertretern aus Politik und Verwaltung auf dem richtigen Weg sind.“
Eine einheitliche Satzung sei notwendig, damit alle Bewohner die gleichen Rahmenbedingungen für ihre Vorgärten hätten, so die CDU weiter, und erhielt dafür die Zustimmung der übrigen drei Parteien. „Ich finde beide Folgeanträge gut und richtig. Vor allem den der Grünen, weil er sofort zu greifen scheint“, kommentierte Peter Eisel (SPD).
Die FDP war am Ende davon überzeugt, dass die beiden Folgenanträge, die auf ihren Antrag aufbauten, tiefer gehen würden und zogen daraufhin ihren zurück. Sowohl der Antrag der Grünen, als auch der der CDU wurde am Ende einstimmig angenommen.
Nun folgen Gespräche mit dem Kreis, um schnellstmöglich die Zuständigkeiten zu klären. Anfangen sollen die Kontrollen dann in der Siedlung Lauheide – soweit der Plan.
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