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Verwaltung veröffentlicht aktuelle Statistik zu Flüchtlingen

Noch keine Zuweisungen

Ostbevern

Zahlen sind nicht gleich Zahlen: Das Flüchtlingsaufnahmegesetz und die sogenannte Ausländerwohnsitzverordnung sorgen dafür, dass bei der Unterbringung von schutzbedürftigen Personen aus dem Ausland in Ostbevern verschiedene Unterbringungs-Quoten erfüllt werden.

Von Andreas Große Hüttmann

54 geflüchtete Personen wurden der Gemeinde im vergangenen Jahr zugewiesen.  Foto: dpa

Mit Statistiken ist das manchmal so eine Sache: Ein gutes Beispiel dafür sind das Flüchtlingsaufnahmegesetz und die sogenannte Ausländerwohnsitzverordnung. Denn nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt Ostbevern (Stand Jahreswechsel) bei einer Quote von 105,06 Prozent, was einer Aufnahme von zehn Personen über dem Soll entspricht. Die Quote nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung, ihr liegt ein anderer Berechnungsmaßstab zugrunde, liegt bei 76,94 Prozent. Dies entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von 61 Personen (Stand 22. Januar).

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