Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Verfahren zunächst ausgesetzt
Ostbevern
Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes musste sich ein 24-jähriger Ostbeverner vor dem Amtsgericht in Warendorf verantworten.
Ein heute 24-Jähriger soll sich im Sommer 2021 mit einer damals 13-Jährigen getroffen haben. Dabei soll es zu Küssen und Umarmungen gekommen sein. Jetzt musste sich der Mann dafür vor dem Warendorfer Amtsgericht verantworten.
Die Anklage ging von mehreren Treffen aus und warf ihm insgesamt 26 sexuelle Handlungen vor, die per Gesetz unter § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern – erfasst sind. Ein Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist eine Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist.
Zwei oder drei Treffen - "26 auf keinen Fall"
Das betroffene Mädchen wiederum hat nie Anzeige erstattet, sondern wohl einmal Dritten gegenüber damit geprahlt, etwas mit einem Ü 18-Jährigen „gehabt zu haben“. Das ging dann seinen Weg, landete bei der Polizei und nun vor Gericht. Hier sprach die Betroffene von zwei oder drei Treffen, 26 könne auf keinen Fall stimmen, sagte sie. Darüber hinaus habe sie sich freiwillig mit dem Angeklagten getroffen, und das Ganze sei für sie inzwischen abgehakt.
Die Anklage sprach von einem großen Dilemma, sah allerdings in der Konstellation U 14 und Ü18 ein großes Problem, weshalb man den Mann nicht freisprechen könne.
Richter
Der Richter seinerseits monierte die Gesetzeslage: „Es gibt offenbar aktuell keinen minderschweren Fall in solchen Angelegenheiten.“
Das Verfahren wird nun ausgesetzt. Man hofft – wie auch beim Verschicken pornografischer Bilder per WhatsApp, die jedes Mal zu einem Verfahren führen – auf eine Gesetzesnovelle der Regierung.
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