Entscheidung durch Jugendschöffengerichts
Bewährungsstrafe nach Roller-Diebstahl
Sassenberg
Mit einer Bewährungsstrafe kam ein 19-jähriger Sassenberger davon, der einen Roller entwendete. Er zeigte sich auch geständig.
Vor dem Jugendschöffengericht musste sich ein 19-jähriger Sassenberger verantworten. Angeklagt war er wegen eines besonders schweren Diebstahls, nach der Beweisaufnahme kam laut Vorsitzendem Richter ein einfacher Diebstahl in Betracht. „Gelegenheit macht Diebe“, fasste er die Tat vom 8. Mai 2022 zusammen.
Damals hatte der Angeklagte einen in der Wasserstraße abgestellten Roller entwendet und war damit bis in die frühen Morgenstunden des Folgetages unterwegs. Der Besitzer sprach von einem alten Fahrzeug, für das er rund 100 Euro bezahlt habe. Allerdings sei sein Roller mit Wandfarbe überstrichen worden, was nicht mehr zu korrigieren sei. Auch Teile der Verkleidung seien beschädigt worden. Zudem seien aus dem Helmfach ein Akku, beheizte Handschuhe und der Fahrzeugschein abhanden gekommen. Eine derartige Aufbewahrung des Fahrzeugscheins bezeichnete der Vorsitzende Richter als „nicht ganz so clever“. Der Sassenberger ließ den Vorwurf des Diebstahls über seinen Verteidiger bestätigen. „Eine Erklärung, warum man einen Roller klaut, kann man kaum abgeben“, räumte der Verteidiger ein.
Diebstahlvorwurf bestätigt
Allerdings sei der Roller nicht gesichert gewesen. „Es war für ihn ein Leichtes, draufzusteigen und wegzufahren. Er sieht die Dinge jetzt aus einem anderen Blickwinkel.“ Dieser These musste man nach den Berichten der Jugendgerichtshilfe und des Bewährungshelfers nicht unbedingt folgen. „Er macht den Eindruck eines noch sehr unreifen jungen Mannes“, fasste der Bewährungshelfer zusammen. Bis in den September 2021 hatte der dem Gericht nicht unbekannte Sassenberger ohne Schulabschluss eine Jugendstrafe verbüßt. Das letzte Gespräch sei lange her, der Angeklagte habe nicht auf schriftliche Einladungen reagiert, berichtete die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.
„Schädliche Neigung“ erkannt
Die Staatsanwältin erkannte beim Angeklagten eine „schädliche Neigung“ und nur eine geringe Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung. Der Verteidiger hielt dem entgegen, dass die Tat seinem Mandanten ohne das Geständnis kaum habe nachgewiesen werden können. Das Gericht verurteilte den Sassenberger dann letztlich zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Ferner muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Startseite