Offene Ganztagsgrundschule in Sendenhorst und Albersloh
Beiträge für die Betreuung steigen
Sendenhorst/Albersloh
Die Elternbeiträge für die offene Ganztagsgrundschule steigen. Im Gegenzug wird die Einkommensstaffelung geändert. Der Rat der Stadt muss dem aber noch zustimmen.
Der Rat der Stadt muss noch zustimmen. Aber der Ausschuss für Bildung und Kultur hat beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) zum kommenden Schuljahr steigen werden. Allerdings wird auch die Einkommensstaffelung geändert, sodass in den beiden relevanten unteren Einkommensgruppen keine Beiträge fällig werden.
Ermäßigungen für Geschwisterkinder
Besucht mehr als ein Kind einer Familie die OGS, gibt es Ermäßigungen – 70 Prozent beim zweiten und Beitragsfreiheit für jedes weitere Kind. Bei einem Elterneinkommen von mehr als 87.000 Euro erhöht sich der monatliche OGS-Beitrag von bislang 185 auf 215 Euro. Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder ähnliche staatliche Unterstützung erhält, zahlt für Zeiten des nachgewiesenen Leistungsbezuges keine Beiträge. Hintergrund der Anhebung der Beiträge ist laut Bericht der Verwaltung die derzeitige Unterdeckung.
150 Kinder in der OGS
In Sendenhorst und Albersloh nehmen derzeit 150 Kinder das OGS-Angebot in Anspruch. Die Betreuung der sogenannten außerunterrichtlichen Angebote in der KvG-Grundschule und in der Ludgerus-Schule liegt in den Händen der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems. Offene Ganztagsgrundschulen bieten zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an den Schultagen, an unterrichtsfreien Tagen sowie bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an.
Landeszuweisungen und Elternbeiträge
Die Finanzierung der OGS erfolgt durch Zuweisungen des Landes NRW und einen Eigenanteil des Schulträgers, in diesem Fall der Stadt. Diesen refinanzieren die Kommunen in der Regel durch Elternbeiträge. Deren maximale Höhe ist nicht willkürlich durch die Stadt in einer entsprechenden Satzung festzulegen, sondern diese ist vom Land NRW in einem Erlass fixiert. Danach kann der Schulträger zum Schuljahr 2022/2023 einen Betrag bis zur Höhe von 215 Euro pro Monat je Kind erheben und einziehen, heißt es im Bericht der Stadtverwaltung. Seit August vergangenen Jahres erhöhe sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn gerundet um jeweils drei Prozent.
Im laufenden Schuljahr betragen die Einnahmen aus Landesmitteln und Elternbeiträgen 293 500 Euro. Die Kosten für den Betrieb der OGS beziffert die Stadtverwaltung auf 303.000 Euro – 2020 Euro pro Kind.
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