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Gewerbegebiet Kiebitzpohl-Nord

Bundesverwaltungsgericht lässt Revision nicht zu

Telgte

Die Planungen im Gewerbegebiet Kiebitzpohl-Nord können ohne Einschränkungen weitergehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen ein OVG-Urteil nicht zugelassen.

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Die Planungen im Gewerbegebiet Kiebitzpohl-Nord, in dem auch der neue Recyclinghof liegt, können nach der Nichtzulassung der Revision endgültig vorangetrieben werden. Foto: Stefan Flockert

Die Stadt Telgte kann ihre Planungen für das Gewerbegebiet Kiebitzpohl-Nord endgültig wie vorgesehen fortsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision eines Anwohners des Wohngebiets im Bereich August-Winkhaus-Straße und Erdbrüggenkamp nicht zugelassen, berichtete Bauamtsleiter Christian Korte in der jüngsten Sitzung des Planungsausschusses.

Der Anlieger hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster eingereicht, das der Stadt – wie berichtet – schon im November 2020 Recht gegeben hatten. Der Anwohner hatte gemeinsam mit weiteren unweit des Kiebitzpohls lebenden Bürgern den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kiebitzpohl-Nord“ für unwirksam erklären lassen wollen.

Die Bewohner des Baugebiets, das an den Erweiterungsteil des Gewerbegebiets angrenzt, hatten angeführt, dass ihre Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Im Bauleitplanverfahren habe es Eingaben der Betroffenen gegeben, die nicht genügend gewürdigt worden seien. Dem hatte Bürgermeister Pieper schon im Jahr 2018 widersprochen. Alle Eingaben seien sorgfältig abgewogen worden.

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