Bürgerantrag an den Rat fordert vorläufige Einstellung des Verfahrens Telgte-Süd
Diskussion um „Schnüffelgutachten“
Telgte
Gehen von landwirtschaftlichen Betrieben in der Nähe des Baugebietes Telgte-Süd doch größere Emissionen aus, die möglicherweise Auswirkungen auf das Areal haben könnten? Das befürchtet ein Antragsteller, der im Rat die Einstellung des Verfahren forderte bis das zweite „Schnüffelgutachten“ vorliegt. Der Rat hat mehrheitlich für eine Weiterführung des Verfahrens gestimmt.
Sollen sämtliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit der weiteren Planung und Erschließung des Baugebietes Telgte-Süd gestoppt werden, bis die Ergebnisse der sogenannten Rasteruntersuchung, auf die alle Beteiligten seit Monaten warten, vorliegen? Diese Intention jedenfalls hat ein Bürgerantrag, mit dem sich der Rat jetzt beschäftigen musste. Denn nach Meinung des Antragstellers „können gesundheitsgefährdende Emissionen dort nicht ausgeschlossen werden“, daher diese Forderung.
Konkret geht es um Emissionen von landwirtschaftlichen Betrieben am Rande des Gebietes. Zur Erinnerung: Die Gesamtfläche des Baugebietes war bereits in der Anfangszeit der Planungen aufgrund nachgewiesener Belastungen durch Emissionen im östlichen Teil verkleinert worden.
Während Bürgermeister Wolfgang Pieper dafür warb, dem Antrag nicht zuzustimmen, um Verzögerungen bei den weiteren Arbeiten auszuschließen und zudem die Förderung der Tangente zwischen Alverskirchener und Wolbecker Straße nicht zu gefährden, äußerte Karin Horstmann (FDP) Bedenken. „Hat die Verwaltung wirklich keine Sorgen, dass das Gutachten etwas erbringt, das sich negativ auf das Baugebiet auswirken könnte?“, fragte sie. Pieper sagte, dass nach Gesprächen mit dem Büro keine solchen Bedenken begründet seien.
Allerdings zeigte auch er sich sehr unzufrieden damit, dass das zweite Gutachten schon seit Monaten auf sich warten lasse. Bedingt durch die berufliche Veränderung eines Verantwortlichen sowie krankheitsbedingte Verzögerungen hätten die „zertifizierten Nasen“ ihre Arbeiten noch nicht komplett abschließen können.
Zum Hintergrund: Bei einer solchen Rasterbegehung sieht ein Teil des Verfahren vor, dass besonders geschulte Mitarbeiter an festgelegten Punkten „schnüffeln“, um die Gerüche zu genau definierten Zeiten und Wettersituationen zu ermitteln.
Das zweite Gutachten war notwendig geworden, da das erste – die Ergebnisse selbst waren nach Aussagen der Fachleute nicht betroffen – gewisse methodische Mängel aufwies. Daraufhin habe die Stadtverwaltung das Büro zu einer zweiten Runde gedrängt, so Pieper. Diese zweite Untersuchung solle einerseits die methodischen Mängel der ersten beheben und andererseits die Ergebnisse absichern.
Die Untersuchung selbst besteht aus einem zweistufigen Verfahren: Das ist besagte Rasterbegehung, bei der über ein halbes Jahr zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Punkten die tatsächliche Geruchssituation durch „zertifizierte Nasen“ dokumentiert wird. Weil die konkrete, und nach der Geruchsimmissionsrichtlinie so dokumentierte Situation durch die Tatsache verwässert werden könnte, dass zum Zeitpunkt der Begehungen möglicherweise weniger Tiere in den Ställen standen als zulässig, werden diese Differenzen nach oben oder unten zudem durch eine rechnerische Prognose ausgeglichen.
Während die FDP nach eingehender Beratung bei ihren Bedenken blieb, stimmten die anderen Parteien gegen den Bürgerantrag und damit für eine Fortführung der Erschließungsarbeiten.
Bürgermeister Pieper sagte zu, dass die Ergebnisse „unmittelbar nach Vorliegen transparent und für alle zugänglich sein“ sollen.
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