Gerichtsverfahren wegen räuberischer Erpressung
Freispruch nach zu vielen Widersprüchen
Telgte
Im Prozess gab es zu viele Widersrüche. Deshalb wurden die wegen räuberischer Erpressung Angeklagten freigesprochen.
Im Februar 2021 kommt es zum Aufeinandertreffen von sechs Personen in einem Container, der als kommunale Notunterkunft genutzt wird. Dort sollte es seinerzeit zu einer räuberischen Erpressung gekommen sein.
Jugendschöffengericht
Nun befasste sich das Jugendschöffengericht mit dem Geschehen und sprach am Ende die beiden Angeklagten frei. Der Vorsitzende Richter sprach von „viel zu vielen Widersprüchen“. Das Gericht erachte die Ausführungen der Staatsanwältin als am wahrscheinlichsten, doch fehle die objektive Grundlage für einen Schuldspruch. Das Gericht habe ferner den Eindruck, die Zeugen würden viel von dem vergessen, was ihnen nicht in den Kram passe. Es sei etwa unglaubwürdig, nach einem Raubüberfall noch miteinander zu diskutieren.
Kommunale Notunterkunft
Zum vor Gericht geschilderten Geschehen: Am Tattag traf ein heute 22-Jähriger laut eigener Aussage zufällig auf der Straße auf einen Mitangeklagten sowie dessen Cousin. Sie hatten ein Ziel: die Notunterkunft. Hier spielte zur gleichen Zeit ein heute 22-Jähriger mit seiner damaligen Freundin und einem weiteren Bekannten Karten.
Marihuana war im Spiel
Der 22-jährige Angeklagte gab an, den Gleichaltrigen bewusst aufgesucht zu haben. Sein Gegenüber habe seinem minderjährigen Bruder Marihuana verkauft. Er selbst kiffe nicht und habe das „klären“ wollen. Das ihn begleitende Duo wollte hingegen Drogen von dem Bewohner kaufen.
„Ganz normal angebrüllt"
Der Mitangeklagte gab an, auf fünf Euro Wechselgeld für das Drogengeschäft gewartet zu haben, als die Debatte zwischen dem vermeintlichen Dealer und dem großen Bruder begonnen habe. Der Bewohner soll dem wütenden Gast entgegnet haben, Drogen an wen immer er wolle zu verkaufen. Man habe sich „ganz normal angebrüllt“, so seine Einlassung. Von Waffen könne keine Rede sein.
Messer und Teleskopstock
Das schilderte das Karten spielende Trio ganz anders. Bewohner und Freundin sprachen von einem gezückten Messer, einem Teleskopschlagstock und einer selbst gebauten Waffe. Der 20-Jährige habe sie bedroht sowie Geld und Handys gefordert. Der Bewohner sagte nun aus, nicht zu dealen, wohl aber selbst zu kiffen. Der vermeintlich Geschädigte alarmierte die Polizei. Zwei der drei ungebetenen Gäste seien weggerannt und hätten die Waffen versteckt, der 20-jährige Angeklagte sei geblieben.
Große Erinnerungslücken
Weder die Waffen noch schätzungsweise 150 Gramm Marihuana, die laut Angeklagten auf dem Tisch gelegen haben sollen, konnten die Beamten auffinden. Im Verlauf der Verhandlung traten bei einigen Beteiligten große Erinnerungslücken auf. Der Richter folgerte, der Nebenkläger habe wohl nur die Hälfte dessen erzählt, was er wisse, daher das Urteil.
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