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Ordnungsamt rät zum Verzicht

Kein generelles Böllerverbot geplant

Telgte

An Silvester wird es in Telgte kein generelles Böllerverbot geben. Trotzdem kann es an bestimmten Orten zu Einschränkungen kommen.

Stefan Flockert

Untersagt wird das Böllern an Silvester in Telgte nicht generell. Das Ordnungsamt rät aber dazu, diesmal auf das Feuerwerk zu verzichten. Foto: dpa

Ein generelles Böllerverbot wird es in Telgte an Silvester nicht geben. Das berichtete Nils Kutscher vom städtischen Ordnungsamt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte in der neuen Corona-Verordnung kein Verbot verankert und die Entscheidung den Kommunen überlassen, dabei aber angeregt, Feuerwerke auf belebten Plätzen zu untersagen.

Ob es in Telgte in einzelnen Bereichen – wie beispielsweise auf dem Marktplatz – ein Verbot geben wird, sei noch offen, so Kutscher. Darüber solle eher kurzfristig entschieden werden. Dazu müsse kurz vor dem Jahreswechsel das Infektionsgeschehen betrachtet werden.

Das Ordnungsamt empfiehlt aber, ganz auf ein privates Feuerwerk zu verzichten. Sollte sich dabei jemand verletzen, so Kutscher, und ins Krankenhaus müssen, würde er oder sie dort ein Bett belegen, das unter Umständen zur Behandlung von Covid-19-Patienten benötigt würde.

Wer das Böllern partout nicht sein lassen möchte, der sollte dabei auf jeden Fall die Abstandsregeln einhalten. Menschenansammlungen seien zu meiden.

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