Corona-Bestimmung
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Meldung nun bis zum 31. März
Telgte
Seit Mitte März ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Nicht geimpfte Mitarbeiter, beispielsweise in Kliniken oder Pflegeheimen, müssen dem Kreisgesundheitsamt gemeldet werden.
Seit dem 15. März müssen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Einrichtungen – Kliniken, Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, Geburtshäuser sowie Rettungs- und Pflegedienste – an ihre örtlichen Gesundheitsämter melden, wenn Beschäftigte keinen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder kein ärztliches Zeugnis vorgelegt haben oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Nachweise bestehen. Seit Dienstag müssen diese Mitarbeiter also gemeldet werden. Eigentlich.