Begründung zum Orkotten-Urteil des Verwaltungsgerichts liegt vor
Niederlage auf der ganzen Linie
Telgte
Die Schlappe vor Gericht in Sachen Orkotten muss die Stadt erst einmal verdauen. Ob ihr dabei die Begründung der Richter hilft, bleibt abzuwarten. Nun aber steht fest, warum die Entscheidung so gefallen ist. Und das ist nicht gerade schmeichelhaft für die Verantwortlichen.
Das 53-seitige Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zum Orkotten, das den Weg für einen Rossmann-Drogeriemarkt im Gebäude des früheren Möbelgeschäftes Theves freimacht, muss für den Kreis Warendorf und die Stadt eine schallende Ohrfeige sein. Denn die Richter machen in ihrer nun veröffentlichten Begründung überaus deutlich, dass es sich bei der im September 2022 erlassenen Veränderungssperre nicht um eine „neue“, sondern um eine „erneute“ Veränderungssperre handelt – und sie deshalb unzulässig ist. Außerdem stellen die Richter heraus, dass nicht nur die aktuellste, die 14. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich „Orkotten/Alfred-Krupp-Straße“ unwirksam ist, sondern die letzten zehn Fassungen.