Strom- und Gaspreisbremse
Reduzierung der Abschläge bis Ende März
Telgte/Ostbevern
Um die Bürger finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen. Diese startet im März 2023, umfasst rückwirkend aber auch die Monate Januar und Februar. Die Kunden erhalten die staatliche Entlastung automatisch, so die Stadtwerke Ostmünsterland.
Um die Bürger finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung beschlossen, eine Gas-, Wärme- und Strompreisbremse einzuführen. Diese Preisbremse startet im März 2023, umfasst rückwirkend aber auch die Monate Januar und Februar. „Von der Preisbremse profitieren selbstverständlich auch Kunden der Stadtwerke Ostmünsterland vollumfänglich“, schreiben die Stadtwerke auf Anfrage unserer Reaktion. Die Energiebremsen gelten für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Kunden den regulären Vertragspreis. Die Kunden erhalten die staatliche Entlastung automatisch und müssen nichts unternehmen, so der Versorger.
Gute Nachrichten gebe es dabei für fast alle Stromkunden der Stadtwerke Ostmünsterland. „Fast alle Stromprodukte, sowohl die Grundversorgung wie auch viele Sonderprodukte, bieten wir günstiger, also unterhalb des staatlich gedeckelten Referenzpreises von 40 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), an“, erläutert Stefan Werner, Fachbereichsleiter Handel und Vertrieb. „Zudem liegt auch ein Großteil der von den Stadtwerken Ostmünsterland mit Erdgas versorgten Kunden nur minimal über dem Referenzpreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde. Unser Sonderprodukt Gas I SO gut bieten wir beispielsweise mit 12,90 ct/kWh an.“
Gesetzliche Vorgaben umsetzen
Die operative Umsetzung der Preisbremsen stelle sich allerdings „durchaus komplex“ dar. Der Versorger arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen. „Wir können aber zusichern, dass alle anspruchsberechtigten Kunden vollumfänglich die Entlastung erhalten. Es geht nichts verloren“, so Stefan Werner weiter. Alle betroffenen Kunden sollen über ihren individuellen Entlastungsbetrag voraussichtlich bis Ende März schriftlich informiert werden. Mit diesem Schreiben erhalten die Kunden dann zusätzlich auch den neuen persönlichen Abschlagsplan.
Die Stadtwerke sichern aber zu, dass unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens die Abschläge der betroffenen Kunden bis Ende März automatisch reduziert werden. Die Stadtwerke halten ihre Kunden zudem fortlaufend über die Energiepreisbremse auf dem Laufenden. Unter www.so.de/faq können Informationen und ein Erklärfilm abgerufen werden.
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