Vergewaltigungsprozess endet mit Freispruch
Staatsanwalt bezichtigt Opfer der Lüge
Telgte
Die Anschuldigungen wogen schwer, doch am Ende des Verfahrens vor einem Schöffengericht in Warendorf stand der Freispruch eines 28-jährigen Telgters.
Laut Anklage soll der gebürtige Kosovare seine damalige Lebensgefährtin in der Zeit zwischen September und Dezember 2019 zweimal vergewaltigt und ein weiteres Mal den Versuch unternommen haben. Die Taten seien kurz nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes erfolgt. Im Januar 2020 habe er zudem gegen das Kontaktverbot verstoßen, so die Anklage.
Das vermeintliche Opfer erschien nicht − wie bereits bei einem ersten Termin im Mai. Die Kolumbianerin teilte dem Gericht damals mit, im Ausland zu sein, eine Verhandlung im Frühjahr 2023 sei für sie „denkbar“. Dass es überhaupt zu einem Strafverfahren kam, war auf eine Aktennotiz im Zuge eines Sorgerechtsstreits vor dem Warendorfer Familiengericht zurückzuführen. Das vermeintliche Opfer hatte in diesem Kontext von Vergewaltigungen gesprochen, jedoch nie Anzeige erstattet.
Seine damalige Partnerin habe unter Depressionen gelitten, berichtete nun der Angeklagte, der sämtliche Vorwürfe entschieden bestritt. Er sei für ein besseres Leben nach Deutschland gekommen und habe seiner Partnerin nur helfen wollen. Er habe sich schon während der Schwangerschaft Sorgen wegen ihrer Depressionen und der permanenten Einnahme der Medikamente gemacht und sich um einen Therapieplatz für sie bemüht. Nach der Entbindung sei sie völlig überfordert gewesen, das von ihm eingeschaltete Jugendamt habe wegen ihres Medikamentenmissbrauchs täglich eine Mitarbeiterin schicken müssen. Er habe seinen Beruf aufgegeben, um auf das Kind aufpassen zu können.
Die Mutter der vermeintlich Geschädigten habe sie geschickt manipuliert und den Konflikt immer weiter verschärft. Bereits zum Verfahrensauftakt im Mai hatten sich zwei Apothekerinnen an eine Frau mit sehr hohem Schlaf- und Schmerzmittelkonsum erinnert. Einen Verstoß gegen das Kontaktverbot hatte es laut einer Zeugin nicht gegeben − vielmehr sei der Angeklagte einfach nur mitten in Telgte in fünf Metern Entfernung an den beiden Frauen vorbeigeradelt. Gesagt habe er dabei nichts.
Der von der Ex-Partnerin angegebene Ort des Geschehens entsprach offenbar ebenso wenig der Wahrheit. Nach der Beweisaufnahme waren sich alle Verfahrensbeteiligten einig. Die Motivation der Südamerikanerin sei wohl das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn gewesen. „Sie musste sich was einfallen lassen. Ich bin davon überzeugt, dass sie gelogen hat“, befand der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. „Ich schließe mich an und könnte es nicht schöner sagen“, pflichtete ihm der Verteidiger bei. Die vorsitzende Richterin verkündete wenig später das Urteil: Freispruch. Sie verwies unter anderem auf die mangelnde Motivation der Kindesmutter, überhaupt vor Gericht zu erscheinen. „Das ist ein Verhalten, dass auch nicht für sie spricht.“
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