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Nur bei Engpässen und Gefällestrecken

Verkehrsschild 277.1 kommt wohl nicht

Telgte

Das Verkehrsschild 277.1, das Radfahrer und Motorradfahrer schützen soll,  wird in Telgte und Westbevern wohl nicht aufgestellt.

Von Stefan Flockert

Das Verkehrsschild 277.1 wird in Telgte und Westbevern wohl nicht aufgestellt. Foto: dpa 

Das Verkehrszeichen 277.1 soll Radfahrer schützen. Es weist ein „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ aus. Das bedeutet, dass Lkw- oder Pkw-Fahrer einen Radfahrer oder ein Motorrad nicht überholen dürfen, wenn dieses Schild aufgestellt wird.

In Telgte war darüber nachgedacht worden, ob dieses Schild nicht an der Wolbecker und an der Alverskirchener Straße aufgestellt werden könnte. In Westbevern wurde an die Ortsdurchfahrt (Grevener Straße) gedacht. Doch daraus wird nichts, wie Ordnungsamtsleiter Thomas Riddermann in der jüngsten Sitzung des Rates berichtete. Die Straßenverkehrsbehörde in Warendorf habe mitgeteilt, dass dieses Schild nur bei ganzen besonderen Situationen wie Engpässen oder an Gefällestrecken aufgestellt werden könne. Und eine solche Besonderheit läge weder in Telgte noch in Westbevern vor. So gilt an den drei genannten Straßen weiterhin die grundsätzliche Regel, dass Lkw- und Pkw-Fahrer Radfahrer mit mindestens eineinhalb Metern Abstand überholen müssen.

Für Westbevern hat die Stadt das Aufstellen des Verkehrszeichens 277.1 aber noch nicht ganz aufgegeben. In einem Schreiben an den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Oliver Krischer hat Bürgermeister Wolfgang Pieper darauf hingewiesen, dass das Dorf an einer extrem hohen Verkehrsbelastung durch Lkw leide und nach einer Einschätzung gefragt. Eine Antwort aus Düsseldorf steht noch aus.

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