Karneval in Kneipen
Altstadt keine Brauchtumszone
Warendorf
Während in Münster, Köln und Düsseldorf die Altstädte an den Karnevalstagen 24. Februar bis 1. März zu „Brauchtumszonen“ erklärt werden, hält sich der Kreis Warendorf mit dem närrischen Treiben zurück. In der Corona-Telefonkonferenz des Landrats vom Montag haben sich alle Bürgermeister des Kreises einvernehmlich darauf verständigt, keine „Brauchtumszonen“ einzurichten. Für die Kneipen gilt weiter die aktuelle Corona-Schutzverordnung, 2G-plus. Tanzveranstaltungen sind untersagt.
Ob es einen