Neue Details in Warendorfer Mordfall
Angeklagter: Johanna war „Liebe seines Lebens"
Warendorf/Münster.
„Gefühllos" und „unbarmherzig" könne man den Mord an Johanna einstufen, sagte die Vorsitzende Richterin am Ende von Verhandlungstag fünf. Es komme also ein Mord „grausamer Begehensweise" in Betracht.
Nach außen das Bild vom guten Kumpel. Der viel erzählt – so viel, dass ihm näherstehende Menschen im Grunde vieles nicht abnehmen. War der mutmaßliche Mörder von Johanna K. im Inneren tatsächlich ein Mensch voller Wut? Mit daraus entstehenden, lange unterdrückten Gewaltphantasien, denen die insgeheim geliebte Johanna schließlich am 9. November zum Opfer fiel?
Die Tat habe ihm geholfen, schreibt der Angeklagte aus der Haft in Spanien an seine beiden Freunde, mit denen er gern am Computer spielt, trinkt oder essen geht. Er gesteht den Mord. Und fährt fort, es gebe „nichts Vergleichbares, wie jemandem ins Auge zu schauen im Zeitpunkt des Todes".
Angeklagter in Brief: Tat hat mir geholfen
Den Jüngeren der beiden Adressaten des mehrseitigen Briefs hatte der 31-Jährige noch am Tattag, dem 9. November, gegen 22 Uhr angerufen. Johanna sei tot aufgefunden worden, er müsse darüber sprechen. Wenig später traf er ihn, erzählte ihm, was zu diesem Zeitpunkt noch niemand weiß: Johanna sei ermordet worden.
Im nächsten Satz relativierte er es. Dem Jüngeren hatte er auch erzählt, Johanna sei die Liebe seines Lebens. So berichtete es der 22-jährige Arbeitskollege des besten Freundes des Angeklagten. Auch der sagte Donnerstag aus. Er habe gewusst, dass der Ennigerloher ständig gelogen, eine „seiner schönen Geschichten" erzählt habe.
Doch der habe ihm in einer persönlich extrem schweren Zeit geholfen, das habe sie verbunden, seine Lügen ihn nicht weiter betroffen; er habe gern Zeit mit ihm verbracht. Auch wenn er stets diese Wut, eine latente Aggressivität in ihm gespürt habe. Einmal verprügelten die beiden einander auch. Der Freundschaft schadete es nicht – der Alkohol...
Am nächsten Verhandlungstag stellt der psychiatrische Gutachter seine Expertise vor. Weitere Zeugen stehen nicht zur Vernehmung an. Am 31. Mai (Mittwoch) soll das Urteil fallen.
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