Losverfahren an der Gesamtschule
„Es kann auch Warendorfer Schüler treffen“
Warendorf
Das kann künftig auch Warendorfer Schüler treffen“, stellte Schulleiterin Gertrud Korf in der Sitzung des Schulausschusses am Montagabend klar. „Schüler aus Beelen, Everswinkel oder Sassenberg haben das gleiche Recht die Gesamtschule zu besuchen wie Schüler aus Warendorf.“ 162 Anmeldungen lagen der Schule für das aktuelle Schuljahr vor – alles im grünen Bereich, sprich sechs Eingangsklassen. Doch in den Jahren davor waren es mehr Anmeldungen als die Sechszügigkeit vorsieht.
Die städtische Gesamtschule bleibt bei vielen Eltern die erste Wahl: Die Anmeldezahlen überstiegen in der Vergangenheit deutlich die Kapazitäten. Um sieben Eingangsklassen bilden zu können, musste die als sechszügig festgelegte Gesamtschule eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulaufsicht beantragen. Damit soll ab dem kommenden Schuljahr definitiv Schluss sein.
Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, wird die Schule Ablehnungen aussprechen.
„Das kann auch Warendorfer Schüler treffen“, stellte Schulleiterin Gertrud Korf in der Sitzung des Schulausschusses am Dienstagabend klar. „Schüler aus Beelen, Everswinkel oder Sassenberg haben das gleiche Recht die Gesamtschule zu besuchen wie Schüler aus Warendorf.“ 162 Anmeldungen lagen der Schule für das aktuelle Schuljahr vor – alles im grünen Bereich, sprich sechs Eingangsklassen. Doch in den Jahren davor waren es mehr Anmeldungen als die Sechszügigkeit vorsieht.
Die Gesamtschule bereitet sich zurzeit am Standort von-Ketteler-Straße (ehemalige Von-Galen-Realschule) auf die Oberstufe vor. Da die Gesamtschulleitung davon ausgeht, dass aufgrund von Rückläufern aus anderen Schulformen ab der siebten Stufe weiter sieben Klassen parallel laufen (die Gesamtschule ist nur sechszügig ausgelegt) und die Sekundarstufe II vierzügig läuft, wird das Raumprogramm auf Dauer nicht ausreichen. Die Schulleitung geht von einer Vierzügigkeit (80 bis maximal 120 Schüler) in der Oberstufe aus.
Für das Mariengymnasium und für das Gymnasium Laurentianum folgte der Schulausschuss dem Vorschlag der Verwaltung, die Sekundarstufe I Vierzügig festzulegen – mit der Ausnahme, eine fünfte Eingangsklasse bilden zu können. Vierzügig wird es wieder für die Sekundarstufe II des MGW. Für die Oberstufe des Gymnasium Laurentianum wurde noch keine Klassenbegrenzung festgelegt. Da will die Verwaltung erst die Anmeldezahlen nach der Fusion mit dem AWG im Jahre 2019/2020 abwarten. Für das AWG hatte es bislang keine Aufnahmebegrenzung gegeben.
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