Urkundenfälschung landet vor Gericht
Geldstrafe für „Blauäugigkeit“
Warendorf
Das ging ja noch einmal glimpflich aus: Weil er unwissend selbst Opfer eines Betrugs wurde, musste er für sein eigenes Vergehen nur eine geringe Strafe zahlen.
Es klang einfach zu schön, um wahr zu sein. Seine Gutgläubigkeit handelte einem 53-jährigen Ennigerloher am Montag ein Verfahren vor dem Warendorfer Amtsgericht ein. Hier musste er sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten.
Demnach leidet der Angeklagte unter Prüfungsangst und legte trotz einiger Fahrstunden nie die eigentliche Führerscheinprüfung ab. Ein Mann aus Lünen wies ihn im Oktober 2020 auf eine vermeintlich einfache Lösung hin. Er solle ihm 1640 Euro für einen belgischen Führerschein zahlen.
Der Clou: In Belgien sei eine Fahrprüfung keine Voraussetzung zur Erteilung der Fahrerlaubnis. Angehörige hätten ebenfalls den belgischen Führerschein und hätten damit auch in Verkehrskontrollen nie Probleme gehabt.
Dokumententausch ging daneben
Nach einer Weile könne das belgische Dokument ganz einfach in Deutschland gegen einen deutschen Führerschein getauscht werden. Und so betrat der 53-Jährige am 10. Juni 2021 die Warendorfer Führerscheinstelle, um den beschriebenen Dokumententausch zu beantragen.
Statt des erhofften Dokuments gab es ein Verfahren. „Er ist einem Betrüger aufgesessen“, fasste die Vorsitzende Richterin zusammen. Die gutgläubige Vorlage beim Straßenverkehrsamt spreche für den Angeklagten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verwies auf die Pflicht, sich zumindest nach der Richtigkeit zu erkundigen.
Die Richterin attestierte dem Angeklagten „Blauäugigkeit“. Allerdings sei er ein Betrugsopfer und mit dem Schaden von 1640 Euro bereits bestraft. Entsprechend verurteilte das Gericht den Ennigerloher zur untersten möglichen Grenze von 20 Tagessätzen zu zehn Euro, der „Führerschein“ bleibt eingezogen.
Übrigens: Der vermeintliche Helfer in Führerscheinfragen erschien trotz Ladung nicht. Gegen ihn wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro verhängt.
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