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Was tun, wenn nach Umzug kein Platz mehr in der Schule frei ist?

Kein Platzkontingent für Umzugskinder

Warendorf

Der Schüler hat zuvor die Realschule in Beckum besucht. Jetzt zieht er von Enniger nach Warendorf und wechselt nach den Sommerferien in die neunte Klasse. Da in Warendorf die städtische Realschule jedoch ausgelaufen ist, die Bischöfliche Realschule bei 90 Anmeldungen den Deckel draufmacht und die Gesamtschule bereits mit Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung siebenzügig fährt, bleibt für das Umzugskind nur der Weg zur Verbundschule nach Everswinkel, die über einen Realschulzweig verfügt.

Joachim Edler

Der Fall einer zweifachen Mutter, die von Enniger nach Warendorf zieht, und für ihren älteren Sohn nach den Sommerferien keinen Schulplatz in der Kreisstadt findet, ist Schulamtsleiter Udo Gohl nicht persönlich bekannt. Er kennt den Fall aber. Die Problematik: Der Schüler hat zuvor die Realschule in Beckum besucht. Er wechselt nach den Sommerferien in die neunte Klasse. Da in Warendorf die städtische Realschule ausgelaufen ist, die Bischöfliche Realschule bei 90 Anmeldungen den Deckel draufmacht und die Gesamtschule bereits mit Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung siebenzügig fährt, bleibt für das Umzugskind nur der Weg zur Verbundschule nach Everswinkel, die über einen Realschulzweig verfügt.

Gohl: „Das ist nicht schön. Aber mit der Buslinie S 20 ist die Schule von Warendorf aus gut angebunden. Die Fahrkosten werden von der Schule übernommen.“ Ob es nicht möglich ist, doch noch einen Platz in der Gesamtschule zu bekommen, bezweifelt der Schulamtsleiter und erinnert daran, wie schwer sich die Bezirksregierung dieses Mal getan habe, eine Ausnahmegenehmigung für eine Siebenzügigkeit auszusprechen. Klare Ansage aus Münster: Warendorfer Schülern müsse zuzumuten sein, auch Schulen in den Nachbargemeinden zu besuchen. Kritisch sieht Gohl unter dieser Aussage eine erneute Verlängerung der Ausnahmegenehmigung bei erneut steigenden Anmeldezahlen. Zum Verständnis: Die Schule ist nur für sechs Eingangsklassen ausgelegt, maximale Klassenstärke 28 Schüler. Ausnahme: Die Gesamtschule ist „Ort des gemeinsamen Lernens“. Sie nimmt Schüler mit dem Förderbedarf Lernen auf. Hier darf der Klassenfrequenzrichtwert 27 Schüler nicht überschreiten.

Künftig, so Gohl, wird es drei Möglichkeiten geben. Erstens: Das Los entscheidet, wenn die Aufnahmekapazität an der Gesamtschule überschritten ist.

Zweitens: Einrichtung einer Überhangklasse, die von der Bezirksregierung genehmigt werden muss. Diese Ausnahmegenehmigung ist nicht neu und kam seit dem Start der Gesamtschule schon vier Mal zum Tragen.

Drittens: Die Schule strebt ein Verfahren an, um auf Dauer siebenzügig zu sein. „In einem solchen Fall müssten wir raumtechnisch kräftig nacharbeiten.“

Zurück zum Umzugskind, das laut Gohl übrigens kein für Warendorf typischer Fall sei: „Ein Platzkontingent für Umzugskinder gibt es nicht.“

Sollte ein Besuch der Verbundschule in Everswinkel nicht möglich sein, wäre auch Ostbevern oder theoretisch die Sekundarschule in Sassenberg eine mögliche Anlaufadresse. Einfacher ist es, so Gohl, wenn ein Kind von einer Gesamtschule wechselt. Dann hätte es auch wieder an einer Gesamtschule einen Platz bekommen.

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