Polizei und Ordnungsamt zeigen an den Feiertagen verstärkt Präsenz
„Keine Ordnungshüter unterm Baum“
Warendorf
Seit dem 16. Dezember gilt die neue Corona-Schutzverordnung in NRW. Viele Menschen sind wegen der Fülle an Beschränkungen überfordert. Wie viele Gäste darf ich über die Weihnachtstage zu mir nach Hause holen? Muss ich befürchten, dass die Polizei oder das Ordnungsamt vor meiner Tür steht?
Polizei und Ordnungsamt wollen an den Feiertagen verstärkt Präsenz zeigen. Corona-Kontrollen sollen ausschließlich anlassbezogen erfolgen.
Seit dem 16. Dezember gilt die neue Corona-Schutzverordnung in NRW. Viele Menschen sind wegen der Fülle an Beschränkungen überfordert. Wie viele Gäste darf ich über die Weihnachtstage zu mir nach Hause holen? Muss ich befürchten, dass die Polizei oder das Ordnungsamt vor meiner Tür steht?
„Wir werden nicht unter dem Weihnachtsbaum kontrollieren“, betont Dr. Martin Thormann, Erster Beigeordneter der Stadt und zuständig für das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warendorf. Er appelliert an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, die Kontakte – auch im privaten Bereich – zu reduzieren, beziehungsweise diese möglichst infektionssicher unter Beachtung der Corona-Regeln (Abstand halten, Hygiene befolgen, Alltagsmaske tragen) zu pflegen.
Sind private Treffen, Feiern oder Tanz im Dezember erlaubt? Thormann: „Im öffentlichen Raum auf keinen Fall, das regelt die Coronaschutzverordnung.“ Thormann rät aus Infektionsgründen aber auch im privaten Raum davon ab. Die neue Coronaschutzverordnung für NRW macht da nur halbgare Vorgaben. Als „öffentlicher Raum“ gilt laut Verordnung alles, was sich außerhalb des nach Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs befindet – also der eigenen Wohnung. Heißt im Umkehrschluss: Die Corona-Regeln gelten theoretisch nicht für die eigene Wohnung.
Die NRW-Landesregierung rät allerdings aus gutem Grund dazu, diese Regeln auch daheim zu befolgen. Die Kontaktbeschränkungen können zu Weihnachten (24. bis 26.12) etwas gelockert werden: es sollen über den eigenen Hausstand hinaus maximal vier Personen aus anderen Hausständen dazukommen. Dabei muss es sich um den engsten Familienkreis (Ehegatten und sonstige Lebenspartner, direkte Verwandte und deren Haushaltsangehörige) handeln. „Die Einhaltung dieser Regeln werden im privaten Raum nicht kontrolliert. Wir werden am Heiligen Abend keine Polizei in die Wohnzimmer schicken“, betont Thormann noch einmal.
Sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei werden an den Weihnachtstagen zwar Präsenz zeigen, aber keine stichprobenhaften Kontrollen durchführen. Hinweisen auf ausartende Feierlichkeiten werde man allerdings nachgehen.
Neben der normalen Rufbereitschaft des Ordnungsamtes über die Feiertage, gibt es seit Ausbruch der Pandemie auch die Corona-Rufbereitschaft bei der Stadt (zu erfahren über die städtische Homepage www.warendorf.de).
Können Polizei und Ordnungsamt die Wohnungen und Häuser überprüfen?
„Nein, so einfach ist das nicht. Die Polizei darf privaten Wohnraum nur dann durchsuchen, wenn Gefahr im Verzug herrscht“, sagt Leonie Lagrange, Pressesprecherin der Kreispolizeibehörde, gegenüber unserer Zeitung. Was die Verletzungen der Coronaschutzverordnung angeht, sei federführend das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Die Polizei leiste da nur – wenn gewünscht – Amts- und Vollzugshilfe. Grundsätzlich gilt Artikel 13 des Grundgesetzes die sogenannte „Unverletzlichkeit der Wohnung.“
Die Pressesprecherin der Polizei sowie der Erste Beigeordnete der Stadt gehen davon aus, dass sich die Warendorfer an die Corona-Regeln halten werden.
Startseite