Familie nach Übergriffen in Therapie
Opa missbraucht Enkelin sexuell
Warendorf
Zwei Jahre Haft auf Bewährung und Anordnung einer Therapie. Damit ahndete das Gericht Mittwoch zwei sexuelle Übergriffe eine Großvaters gegen seine siebenjährige Enkelin.
Wegen des zweifachen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen ist am Mittwoch ein 69-jähriger Warendorfer vom Jugendschutzgericht zu einer auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Zudem sprach das Gericht ein Kontaktverbot aus, ordnete eine Therapie an.
Laut Anklage hatte er im Rahmen eines Familienurlaubs im August 2021 seiner damals siebenjährigen Enkelin unter die Kleidung gegriffen und diese im Intimbereich berührt. Trotz ihres Ausrufs „Opa, halt stopp!“ habe dieser seine Tat fortgesetzt.
Anfang September 2021 saßen Großvater und Enkelin auf einer Bank an einem See nahe Warendorf, als sich der Tatablauf exakt wiederholt habe. „Mein Mandant räumt beide Taten ein“, erklärte dessen Verteidiger. „Ihm tut das unendlich leid. Er kann sich das nicht erklären.“ Sein Mandant nehme bereits eine ambulante Therapie in Anspruch.
Der Verteidiger
Wie die Vertreterin der Nebenklage verdeutlichte, belasten die Taten des Angeklagten die gesamte Familie nach wie vor schwer. Beide Eltern würden therapeutisch betreut, das Enkelkind ebenfalls. Dem Kind blieb eine Aussage vor Gericht erspart.
Der Großvater sei eine wichtige Vertrauensperson gewesen. Auch der Angeklagte bekam die Folgen seiner Übergriffe zu spüren. Demnach trennte sich seine Ehefrau von ihm, in der Familie sei er isoliert. Die „moralisch-familiäre Bestrafung“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, habe der Angeklagten bereits erhalten.
Frau trennt sich vom Angeklagten
„Das, was da passiert ist, wird Ihre Enkeltochter nicht vergessen“, betonte die Vertreterin der Nebenklage. Ein wie auch immer geartetes Schmerzensgeld lehne die Familie ab. Ein Kontaktverbot sei wünschenswert, man hoffe auf einen endgültigen Schlussstrich. „Sein komplettes Leben hat er selbst zerstört“, befand der Verteidiger. Sein Mandant sei bereit, die Konsequenzen zu tragen. „Eine soziale Verurteilung ist bereits erfolgt“, machte der Vorsitzende Richter im Rahmen der Urteilsverkündung deutlich.
Außer der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren muss der Rentner eine Geldauflage in Höhe von drei Nettomonatseinkommen an den Deutschen Kinderschutzbund leisten.
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