Empfindliche Strafe für Vorbestraften
Schnitzel gestohlen - 300 Euro Geldbuße
Warendorf
Eigentlich würde eine solche Tat gar nicht in einem Verfahren enden, hieß es im Prozess gegen einen 38-jährigen Tatbeteiligten aus Warendorf vor dem Amtsgericht. Doch der Mann hatte bereits Vorstrafen, das veränderte die Urteilsfindung.
Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls musste sich am Donnerstag ein 38-jähriger Warendorfer vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage hatte der Mann gemeinsam mit dem weiterhin unbekannten Haupttäter am 29. August 2022 einen Lebensmittelmarkt in der Krückemühle betreten. Sein Begleiter nahm eine Packung Schweineschnitzel aus der Auslage, versteckte diese in seiner Kapuze und verließ den Kassenbereich, ohne zu zahlen. Später habe das Duo die Schnitzel gemeinsam zubereitet und gegessen.
Erheblich alkohlisiert
Beide waren erheblich alkoholisiert. Sein Tatbeitrag sei gering, der Wert der gestohlenen Ware niedrig, dennoch habe der Angeklagte die Tat seines Begleiters beobachtet und später mit diesem das Diebesgut gegessen, ordnete die Richterin die Lage ein. Vermutlich wäre es gar nicht zu einem Verfahren gekommen – wäre der Angeklagte nicht bereits mehrfach vorbestraft. Es begann 2010 mit einer Sachbeschädigung, über die Jahre folgten Verurteilungen wegen Bedrohung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Betäubungsmittelbesitzes, versuchter Körperverletzung, dem Missbrauch von Notrufen, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung und einer weiteren Sachbeschädigung. Am Ende des jüngsten Verfahrens stand die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 15 Euro, sprich 300 Euro. Damit war er gut bedient: Die Vertreterin der Anklage hatte 60 Tagessätze für tat- und schuldangemessen erachtet.
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