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Wegen verzögerter Baugenehmigung

Stadt soll 189.000 Euro Schadenersatz zahlen

Warendorf

Ein Mehrfamilienhaus am Walraweweg? Geht nicht, sagte die Stadt. Doch, sagte das Verwaltungsgericht.

Von Jörg Pastoor

Die Stadt soll nach einem Urteil Schadenersatz wegen einer unrechtmäßig abgelehnten Baugenehmigung leisten. Foto: picture alliance

Wegen einer zunächst unberechtigt verwehrten Baugenehmigung soll die Versicherung der Stadt einem Bauherrn 189 000 Euro Schadenersatz bezahlen. Darüber informierte der Justitiar der Stadt, Dr. Bernd Köster, am Montag die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses.

Die Stadt hatte laut Köster im Juni 2020 den Antrag zur Genehmigung eines Mehrfamilienhauses am Walraweweg abgelehnt, weil sie der Auffassung gewesen war, dass der Baukörper nicht im Einklang mit dem Planungsrecht in diesem Viertel stehe.

„Das Verwaltungsgericht hat das anders gesehen“, so Dr. Köster. Das Gericht war nach einer sogenannten Untätigkeitsklage gegen die Verwaltung tätig geworden.

Dr. Bernd Köster

Bei einem Ortstermin habe ein Richter den Antrag als sehr wohl rechtskonform eingestuft und den Genehmigungsanspruch betont. Im August sei das entsprechende Urteil ergangen, jetzt habe die Stadt die Genehmigung schließlich erteilt.

Daraufhin habe sich ein Rechtsvertreter des Bauherrn gemeldet und – unter anderem wegen der zwischenzeitlichen Baukostenverteuerungen – Schadenersatz gefordert. „Die Versicherung ist informiert“, meinte Bernd Köster.

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