Ex-Gestütsleiterin zieht weiter vor Landesarbeitsgericht
Stellenbesetzung wird zur Hängepartie
Warendorf
Die Neubesetzung der Gestütsleitung im Warendorfer Landgestüt wird zur Hängepartie. Zunächst muss die aktuelle Klage der 2017 wegen Vorteilsnahme im Amt fristlos gekündigten Ex-Gestütsleiterin vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm abgewartet werden.
Die Neubesetzung der Gestütsleitung im Warendorfer Landgestüt wird zur Hängepartie. Die frühere Gestütsleiterin, die 2017 wegen „Vorteilsnahme im Amt“ fristlos vom Land NRW gekündigt worden war, fordert die Berücksichtigung ihrer Bewerbung für ihren alten Arbeitsplatz (die WN berichteten). Am 10. Februar hatte sie vor dem Arbeitsgericht Münster in einem Eilverfahren gegen das Land geklagt, das ihre Bewerbung aussortiert hatte.