Stadtwerke informieren Kunden
Topthema Gaspreisbremse
Warendorf
Im Kundencenter der Stadtwerke haben die Mitarbeiter seit Monaten damit zu tun. Aber konkrete Aussagen brauchen noch etwas Zeit.
Ende vergangener Woche haben Stadtwerke und Warendorfer Energieversorgung GmbH die Jahresverbrauchsrechnungen für Strom, Gas, Wasser und Wärme an ihre Kunden verschickt. Guthaben und Restforderungen von 2022 werden mit der anstehenden Abschlagszahlung für den Monat Januar2023 verrechnet - das übliche und bekannte Prozedere.
Abschlag im März wird niedriger ausfallen
Neu ist, dass die Abschläge für Januar und Februar einmalig auf Basis der neuen Preise und ohne Berücksichtigung der Preisbremsen berechnet werden, denn ab März greifen die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme. Da die Preisbremsen bereits rückwirkend ab Januar gelten, werden die Entlastungsbeträge aus den Monaten Januar und Februar 2023 mit dem März-Abschlag verrechnet, der Abschlagsbetrag für März wird also niedriger ausfallen. Für die verbleibenden Monate im Jahr 2023 gilt dann ein neuer Abschlag, bei dem die jeweilige Preisbremse berücksichtigt ist.
Stadtwerkegeschäftsführer Ulrich K. Butterschlot
Die Stadtwerke informieren ihre Kundinnen und Kunden über die genaue Höhe der Abschlagszahlungen in einem weiteren Schreiben im Februar und bitten derweil um etwas Geduld und Verständnis: „Die gesetzlichen Änderungen mussten sehr kurzfristig umgesetzt werden, deshalb können wir über die individuelle Entlastung und die Höhe der Abschläge für das laufende Jahr erst in einem Monat konkrete Angaben machen“, erklärt Ulrich K. Butterschlot, Geschäftsführer der Stadtwerke und der WEV.
Die Mitarbeiter im Cityshop arbeiten seit Wochen mit Hochdruck an der Umsetzung der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen. Denn neben den Preisbremsen (Strom und Gas), gilt es auch die Dezember-Soforthilfe mit ihren vielen Anforderungen umzusetzen. Die praktische Umsetzung der vielseitigen Vorgaben sei auch vor dem Hintergrund einer aufwendigen Umstellung der IT-Systeme nicht kurzfristig umsetzbar gewesen, heißt es vom Versorger.
Mitarbeiter im Cityshop haben viel zu tun
Im Normalfall zahlen Kunden monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Gaspreisbremse wird der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag entsprechend durch zwölf geteilt. Für 80 Prozent des monatlichen Gasverbrauchs zahlen Kunden dann 12 ct/kWh (brutto). Darüber hinaus fällt für die weiteren Kilowattstunden der aktuell vertraglich mit dem jeweiligen Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis an. Bei Wärme gilt eine Preisgrenze von 9,5 Cent pro kW/h brutto und beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro kW/h brutto. Diese Regelungen gelten vor allem für Haushalte und kleinere bis mittelgroße Unternehmen, für Industrieunternehmen gilt bei Strom ein Deckel von 13 Cent netto bzw. 7 Cent netto bei Erdgas und 7,5 Cent netto bei Wärme, für 70 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs zzgl. aller Steuern, Abgaben und Umlagen. Wer in diesem Jahr 20 Prozent weniger verbraucht als im Jahr 2021, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis.
Mit 20 Prozent weniger unter dem Deckel
Aufgrund der gegenwärtigen Situation kann es bei Fragen zu längeren Wartezeiten kommen, eine Antwort auf schriftliche Anfragen länger als gewohnt dauern. Die Stadtwerke versichern, alles daran zu setzen, den gewohnten Service schnellstmöglich wieder ohne Wartezeiten gewährleisten zu können und bitten um Verständnis. Auf der Website unter www.stadtwerke-warendorf.de/energie stehen Beispielrechnungen für die Preisbremsen und die Dezember-Soforthilfe, Erklärungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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