Schöffengericht setzt Verfahren noch im August fort
Übergabe von Betäubungsmitteln eingeräumt
Warendorf
Seit seinem 14. Lebensjahr habe er Marihuana konsumiert, räumte der 28-jährige Angeklagte vor dem Warendorfer Schöffengericht ein. Im Verfahren ging es um die Weitergabe von Betäubungsmittel an eine zum Tatzeitpunkt Zwölfjährige.
Weil er im Februar 2020 einer damals Zwölfjährigen mehrfach Betäubungsmittel ausgehändigt und diese mit ihr konsumiert haben soll, musste sich am Donnerstag ein 28-Jähriger aus Wagenfeld (Landkreis Diepholz) vor dem Schöffengericht verantworten.
Laut Anklage soll er sich sechsmal mit der Heranwachsenden in Freckenhorst getroffen haben, um gemeinsam einen Joint zu rauchen. Die mittlerweile 14-Jährige berichtete von einem eher zufälligen ersten Treffen; anfangs sei es nur um eine Zigarette gegangen. Danach habe man sich immer wieder heimlich abends verabredet und gemeinsam gekifft. Es sei nicht ihr erster Joint gewesen, so die in einer Wohngruppe untergebrachte Schülerin.
Dies bestätigte auch ihre mittlerweile 16 Jahre alte Mitbewohnerin. „Ich glaube nicht, dass er wusste, wie alt sie ist“, sagte sie nun vor Gericht aus. „Drei, vier Mal“ sei sie bei Treffen des angeklagten Friedhofsgärtners und der Heranwachsenden dabei gewesen – und habe ebenfalls mitgekifft. Nachdem der Angeklagte sich zunächst nicht äußern wollte, sprach dessen Verteidiger nach einer Verhandlungsunterbrechung. Sein Mandant sei „misstrauisch“ gewesen und habe der Heranwachsenden nur normale Zigaretten ausgehändigt. „Dabei soll es bleiben?“, hakte der Staatsanwalt irritiert nach. Noch könne man – ein Geständnis vorausgesetzt – über eine hohe Geldstrafe für die Übergabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in einem minder schweren Fall nachdenken.
Nach erneuter Beratung mit seinem Verteidiger räumte der Angeklagte den Vorwurf ein. Seit seinem 14. Lebensjahr habe er Marihuana konsumiert. Mittlerweile gehöre dies der Vergangenheit an. Zudem wurde dem Wagenfelder vorgeworfen, im Februar 2019 zwei Heckenscheren und eine Schubkarre aus einem Firmenfahrzeug entwendet zu haben. Der Gesamtschaden wurde auf 1081 Euro beziffert. Dies bestritt der 28-Jährige allerdings. Ferner soll er im November 2019 einen Freckenhorster beleidigt haben. Das Verfahren wird mit weiteren Zeugen noch in diesem Monat fortgesetzt.
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